21-7138

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt: Antrag auf Erhöhung der Honorarkosten und Sachkosten (Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche) für den Jugendclub Teekeller

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 24.05.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2

Sachverhalt

In der oben genannten Sache wurde im JHA vom 26.04.2023 (s. a. Drs. 21-5716) ein Gegenangebot für den Träger vorgeschlagen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Ev.-Luth. Kirchengemeinde prüfen sollte. Demnach sollte der Kirchengemeinde nicht die beantragte Summe, sondern stattdessen 3.200 € zusätzliche Honorarmittel zur Verfügung gestellt werden.

Die 3.200 € an zusätzlichen Honorarmitteln sind nach gründlicher Prüfung nicht ausreichend um das Angebot in der bestehenden Form, insbesondere angesichts der hohen Bedarfe der Jugendlichen und dem starken Zulauf an Nutzer: innen, weiterhin aufrechterhalten zu können.

Die Verwaltung hat mit dem Träger das Minimum an zusätzlichen Honorar- und Sachkosten ausgerechnet, welche notwendig wären damit das Angebot weiterhin vorgehalten werden kann.

Das errechnete Unterstützungsangebot benötigt demnach:

- eine SPA (Honorarkraft) mit 5 Stunden wöchentlich für 24 Wochen

(5h x 29,73 € x 24 W = 3.567,60 €),

- eine Aufwandsentschädigung für eine Person a 5 Stunden wöchentlich für 24 Wochen (15 € x 5 h x 24 W = 1.800 €),

- und eine Jugendgruppenleiter: innenpauschale mit 8 Stunden wöchentlich für 24 Wochen (5 € x 8 h x 24 W = 960 €).

-

Insgesamt würden sich die Honorarkosten nach dieser Rechnung auf 3.567,60€ und die Sachmittel auf 2.760€ belaufen.

Die Verwaltung empfiehlt die Zuwendung um die entsprechenden Summen zu erhöhen.

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten.

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