Erweiterung des Bäderland-Hallenbads Fabriciusstraße in Bramfeld Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.06.2023 (Drs. 21-7004.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1.) Die Verwaltung wird gebeten, bei der zuständigen Fachbehörde zu erfragen, welche Planungen für Ganzjahresfreibäder im Bezirk Wandsbek und speziell für das Hallenbad in der Fabriciusstraße in Bramfeld bestehen. Es ist zu prüfen, welche Eigentumsverhältnisse für das möglicherweise zur Erweiterung zur Verfügung stehende Gelände gelten.
2.) Dem Ausschuss ist entsprechend zu berichten.
Vorbemerkung:
Die seitens der DLRG kommunizierten Zahlen bezüglich der Kinder, die nicht schwimmen können oder über kein Schwimmabzeichen verfügen, sind für Hamburg nicht zutreffend. In Hamburg ist die Quote der schwimmfähigen Kinder nicht zuletzt durch das obligatorische Schulschwimmen der 3. bis 4. Klassen deutlich höher. Neben der Schwimmschule der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), vielen schwimmsporttreibenden Vereinen und zahlreichen privaten Akteuren hat die Schwimmlernoffensive des Senats im Nachgang der Corona-Zeit die damaligen Ausfälle schrittweise aufgeholt. Es kann festgestellt werden, dass die Schwimmfähigkeit von Kindern in Hamburg gut und im Bundesvergleich sehr gut ist.
Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unter Beteiligung der BLH zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Das Grundstück des Hallenbads Bramfeld sowie angrenzende Parkplätze und die Liegewiese gehören BLH. Seitens BLH bestehen keine Planungen für ein weiteres Ganzjahresfreibad im Bezirk Wandsbek. Mit den im Bezirk Wandsbek gelegenen BLH-Standorten Bramfeld und Rahlstedt, der Nähe zum Holthusenbad (Ganzjahresfreibad) und dem Naturbad Stadtparksee (großes Sommerfreibad) sowie der Nähe zum Familienbad Ohlsdorf (mit großer Liegewiese) sind die genannten Quartiere im Umfeld des Hallenbads Bramfeld auch angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung gut versorgt. Im Übrigen siehe auch Drs. 22/10595 und 22/7851.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.