Erstellung eines Bauprüfdienstes zur bauplanungsrechtlichen Einordnung von Paketstationen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 13.11.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.3
Im Bezirk Wandsbek liegen inzwischen mehrere Anträge auf die Errichtung von Paketstationen vor. Diese werden zurzeit rechtlich innerhalb der bezirklichen Verwaltung bewertet, da bislang keine einheitliche Regelung zur bauplanungsrechtlichen Einordnung solcher Anlagen in Hamburg existiert.Bauprüfdienste (BPD) sind Arbeitsmittel, mit denen die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bauprüfabteilungen Empfehlungen und Erläuterungen zur Anwendung der jeweiligen Rechtsvorschriften gibt. Die regionalen Bauprüfausschüsse stimmen über die Anträge nicht ab, da diese nur in der 9er Liste auftauchen.
Ein aktuelles Beispiel aus dem Bezirk Altona hat zudem gezeigt, dass dort Paketstationen in reinen Wohngebieten aufgrund deren einer juristischer Bewertung als Gewerbebetrieb eingestuft und daher abgelehnt wurden. Gleichzeitig wurden in anderen Bezirken vergleichbare Anlagen genehmigt. Diese uneinheitliche Auslegung führt zu Unsicherheiten bei der Antragsbearbeitung und erschwert die zügige Umsetzung bürgernaher Infrastruktur.
Paketstationen leisten einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Lieferverkehr, zur Klimaschonung und zur Verbesserung des Alltags der Anwohnenden. Damit ihr Ausbau nicht weiter durch uneinheitliche Rechtsauffassungen behindert wird, ist eine zentrale fachliche Klärung durch einen Bauprüfdienst der Fachbehörde notwendig.
Dieser soll den Bezirken eine klare Orientierung geben und sicherstellen, dass vergleichbare Fälle in ganz Hamburg gleichbehandelt und rechtssicher entschieden werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, einen Bauprüfdienst zu erarbeiten, der die bauplanungsrechtliche Einordnung und Genehmigung von Paketstationen in Hamburg verbindlich und einheitlich definiert.
Dieser Bauprüfdienst soll insbesondere:
keine Anlage/n
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