22-3954

Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum: Einbindung örtlicher Expertise zur Verbesserung der Ermessensausübung nach § 19 HWG Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.4

Sachverhalt

Der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur erfolgt auf Grundlage von Sondernutzungserlaubnissen nach §19 Hamburgisches Wegegesetz (HWG). Die Betreiber reichen hierzu Standortvorschläge beim Bezirksamt ein, das die Anträge prüft und die zuständigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Der Senat stellt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage 23/3872 klar:

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes […] trifft auf der Grundlage des Hamburgischen Wegegesetzes eine Ermessensentscheidung nach Beendigung des fachlichen Prüfverfahrens.“

Eine leistungsfähige Ladeinfrastruktur ist Voraussetzung für die weitere Verbreitung der Elektromobilität. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ohne eigene Lademöglichkeit sind Ladesäulen im öffentlichen Raum unverzichtbar. Gleichzeitig weist der Senat darauf hin, dass eine Beteiligung von Gewerbetreibenden oder Anwohnenden im Verfahren nicht vorgesehen ist:

Eine Beteiligung oder Anhörung ist nicht Bestandteil der Regelprozesse bei der Prüfung und Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach dem Hamburgischen Wegegesetz (HWG).“

In der praktischen Umsetzung zeigt sich, dass Standortvorschläge teilweise in Bereichen mit hoher Nutzungsdichte liegen. Dazu gehören auch Kurzzeitparkplätze, die im Umfeld von Bäckereien, Einzelhandel oder Gastronomie eine wichtige Funktion für die Erreichbarkeit und den kurzfristigen Kundenverkehr erfüllen. In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass insbesondere HEnW Mobil vermehrt solche Standorte vorschlägt. Dies führt vor Ort zu Rückmeldungen, dass der Wegfall kurzfristig nutzbarer Parkplätze zu Nutzungskonflikten führen kann.

Diese Konflikte richten sich nicht gegen den Ausbau der Ladeinfrastruktur, sondern ergeben sich aus der Vielzahl gleichberechtigter Nutzungsansprüche im öffentlichen Raum. Die Regionalausschüsse verfügen über detaillierte Ortskenntnisse, die geeignet sind, die Ermessensausübung des Bezirksamts zu unterstützen, ohne das Verfahren zu verzögern oder zusätzliche formale Beteiligungsschritte einzuführen.

Die Einbindung der Regionalausschüsse dient damit der Transparenz, der Akzeptanz vor Ort und einer sachgerechten Abwägung im Rahmen des bestehenden Rechts.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

Petitum/Beschluss

Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten,

  1. die geplanten Standorte für neue ELadesäulen im öffentlichen Raum vor der Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis gemäß §19 HWG dem jeweils zuständigen Regionalausschuss zur Kenntnis zu geben und vorzustellen.
  1. die Stellungnahmen der Regionalausschüsse im Rahmen der Ermessensausübung nach §19 HWG zu berücksichtigen, soweit sie zur Bewertung örtlicher Gegebenheiten und möglicher Nutzungskonflikte beitragen.
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