21-6717

Errichtung einer Ladesäule für Elektrofahrzeuge auf der Heinrich-Helbing-Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6599.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.05.2023
13.04.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) wird gebeten, die Möglichkeit der Errichtung einer Ladesäule für Elektromobilität an einem geeigneten Standort auf der Heinrich-Helbing-Straße zu prüfen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Beschluss:

 

Im Bereich der städtischen Ladeinfrastruktur werden auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg bis zum Jahr 2025 jährlich durchschnittlich 200 neue Ladepunkte realisiert.

 

Am Standort Elligersweg 68 wurden im November 2022 vier städtische AC-Ladepunkte in Betrieb genommen. Der Elligersweg mündet im Osten in die Heinrich-Helbing-Straße, trägt also zu einer Verdichtung des Gesamtnetzes und damit zu einer leistungsfähigen und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur auch im Bereich Heinrich-Helbing-Straße bei.

 

Die Behörde für Wirtschaft und Innovation wird den Vorschlag der Bezirksversammlung, städtische Ladeinfrastruktur in der Straße Heinrich-Helbing-Straße zu realisieren, in die sog. Standortliste aufnehmen, um das Gesamtnetz weiter verdichten zu können. Der Vorschlag wird im Rahmen der Standortfindung nach einheitlich festgelegten Kriterien bewertet und im Falle einer positiven Evaluation im weiteren Ausbauverfahren berücksichtigt. Aufgrund der Vielzahl an Standortvorschlägen kann jedoch keine Zusage hinsichtlich eines konkreten Standortes gemacht werden. Es können bei durchschnittlich 200 Ladepunkten jährlich nicht alle geeigneten Standorte sofort berücksichtigt werden. Die Standorte verbleiben dennoch in der Liste und werden bei weiteren Ausbauten erneut zur Auswahl herangezogen.

 

Standortvorschläge für städtische Ladesäulen können auch durch alle Bürgerinnen und Bürger über die Website https://www.e-charging-hamburg.de/standorte übermittelt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n