21-5464.1

Errichtung einer Boulderwand für Kinder im Rahlstedter Ortskern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt bei Enthaltung der CDU- und der AfD-Fraktion bei Abwesenheit der FDP-Fraktion zum Ursprungsantrag der Grünen- und SPD-Fraktion Drs.Nr. 21-5464

 

Klettern macht Spaß unabhängig vom Schwierigkeitsgrad, Alter und Können. Klettern ist ein Grundbedürfnis von Kindern. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen Kinder ihren Körper besser kennen lernen, Körperkraft erlangen und Geschicklichkeit schulen können. An künstlichen Kletternden sog. Boulderwänden besteht die Möglichkeit ohne Seilsicherung in horizontaler Richtung und in Absprunghöhe zu klettern.

 

Die Bereitstellung eines solchen Angebotes würde die sportliche Aktivität der Kinder in Rahlstedt unterstützen. Zudem könnten gerade Kinder, denen die finanziellen Möglichkeiten für kommerzielle Angebote dieser Art fehlen, diese Wände nutzen.

Im Mai 2022 hat die städtische Sprinkenhof GmbH mit der Generalsanierung des Parkhauses Rahlstedt in der Mecklenburger Straße 5 begonnen, die Rückseite dieses Parkhauses liegt in unmittelbarer Nähe der Rahlstedter Bücherhalle, die von vielen Kinder und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird.  Bislang ist der Durchgang vom Ortskern zur Bücherhalle eher unattraktiv und könnte im Zuge der Sanierung durch die Anbringung einer Boulderwand im hinteren Teilstück eine deutliche Aufwertung erhalten und das Angebot der Möglichkeiten für sportliche Aktivitäten für Kinder im Ortskern Rahlstedt sinnvoll ergänzen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1.    Mit der zuständigen Fachbehörde sowie der städtischen Sprinkenhof GmbH zu prüfen, ob die öffentliche Nutzung der Wände des Parkhauses Mecklenburger Str. 5 in Rahlstedt möglich wären und ob die Wände des hinteren Teilstückes des Parkhauses sich baulich und sicherheitstechnisch für die Anbringung einer Boulderwand eignen.
     
  2.   Die zuständige Fachbehörde möge prüfen, wie hoch die Kosten für die Einrichtung einer solchen Boulderwand sind und ob dafür bezirkliche Mittel zur Verfügung stehen.
     
  3.   Dem Regionalausschuss Rahlstedt sind die Ergebnisse der Prüfungen mitzuteilen.