21-5639

Errichtung einer Boulderwand für Kinder im Rahlstedter Ortskern Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.06.2022 (Drs. 21-5464.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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Gremium
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28.09.2022
08.09.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten:

1. Mit der zuständigen Fachbehörde sowie der städtischen Sprinkenhof GmbH zu prüfen, ob die öffentliche Nutzung der Wände des Parkhauses Mecklenburger Str. 5 in Rahlstedt möglich wären und ob die Wände des hinteren Teilstückes des Parkhauses sich baulich und sicherheitstechnisch für die Anbringung einer Boulderwand eignen.

2. Die zuständige Fachbehörde möge prüfen, wie hoch die Kosten für die Einrichtung einer solchen Boulderwand sind und ob dafür bezirkliche Mittel zur Verfügung stehen.

3. Dem Regionalausschuss Rahlstedt sind die Ergebnisse der Prüfungen mitzuteilen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW):

 

Die Errichtung einer „Boulderwand“ an der Außenwand des Parkhauses Mecklenburger Straße 5 stellt nach § 59 Hamburgische Bauordnung (HBauO) eine genehmigungspflichtige Änderung dar, die einer Baugenehmigung bedarf. Im hier durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO wird geprüft, ob öffentlich-rechtliche Vorschriften der Nutzung der Wände durch Kinder und Jugendliche entgegenstehen. Auch die Frage, ob die Fassade sich baulich und sicherheitstechnisch für die Anbringung einer Boulderwand eignet, wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

Zuständig für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens ist das Bezirksamt Wandsbek.

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Beschluss:

 

Die Sprinkenhof GmbH wird mit der zuständigen Fachbehörde eine mögliche Umsetzung, insbesondere unter der Würdigung sicherheitsrelevanter Aspekte und eines störungsfreien Parkhausbetriebs, prüfen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n