21-5465

Erreichbarkeit der Kunst-Kita Der kleine Prinz verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-5076)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.08.2022
30.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der LSBG wird gebeten zu prüfen, ob die Herstellung eines ca. 55 Meter langen Gehwegs auf der westlichen Seite der Poppenbütteler Chaussee vom Bökenbarg bis zum Eingangsbereich der Kita „Der Kleine Prinz“ – wie von der zentralen Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen (vgl. Drs.-Nr. 21-4544) - möglich wäre. Ferner wird darum gebeten, die fußläufige Erreichbarkeit der Kunst-Kita bei der geplanten Instandsetzung der Straße mit zu berücksichtigen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zum Beschluss:

 

Bei der Poppenbütteler Chaussee handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße in der Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Die Planung und Durchführung von Maßnahmen würde in diesem Fall durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erfolgen. Derzeit ist die Poppenbütteler Chaussee nicht im Bauprogramm enthalten, so dass sich keine Maßnahme in Planung befindet, im Zuge derer sich die Herstellung eines Gehweges zur Anbindung der Kita „Der Kleine Prinz“ integrieren lässt.

 

Grundsätzlich wird die Herstellung eines Gehweges als sinnvoll eingestuft. Allerdings müssten für seine regelgerechte Herstellung mit einer Breite von 2,65 Metern auf der gesamten Länge von 55 Metern alle Bestandsbäume sowie Bestandsgewächse gefällt und beseitigt werden.

 

Darüber hinaus wird über das vorhandene Dachgefälle der Fahrbahn anfallendes Niederschlagswasser auf die nicht versiegelte Nebenfläche abgeleitet, wo es versickert. Hier einen Gehweg zu errichten, hätte einen Komplettumbau des gesamten Straßenquerschnitts zur Folge, da die Entwässerung der Fahrbahn neu geplant und baulich hergestellt werden müsste.

 

In Abstimmung mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes wird eine andere Möglichkeit vorgeschlagen, um das Grundstück der Kita fußläufig zu erschließen. Es könnte auf der süd-östlichen Seite des Grundstücks eine fußläufige Erreichbarkeit hergestellt werden. Die hier angrenzende Nebenfläche der Straße Bökenbarg könnte durch das Bezirksamt Wandsbek baulich befestigt werden. Zur Erreichbarkeit des Grundstücks müssten im Gegensatz zur vorgeschlagenen Variante der Bezirksversammlung lediglich geringe Eingriffe in die vorhandene Flora erfolgen. Allerdings müsste auch hier zumindest ein Baum bzw. ein Bestandsgewächs entnommen werden.

 

Die Vorteile dieser Variante liegen zum einen darin, dass die Befestigung der Nebenflächen durch das Bezirksamt ohne umfangreichen Planungsaufwand hergestellt werden könnten. Zum anderen wäre die neue Zuwegung zum Grundstück sehr nahe an dem vorhandenen Fußverkehrs-Überweg gelegen. Für eine eventuelle Befestigung der Zuwegung auf dem Grundstück der Kita müsste die-se allerdings selbst sorgen.

 

Um zeitnah die Prüfung der Befestigung der Nebenflächen durchführen zu können und ggf. eine Realisierung zu ermöglichen, schlägt die BVM vor, das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamts Wandsbek einzubinden. Im diesem Fall würde der LSBG auf sein Andiengebot verzichten. Die für die Prüfung und ggf. Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel würde die BVM nach Klärung mit den zuständigen Stellen des Bezirksamtes zur Verfügung stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n