20-1995

Erneuerung der Brücke am Bramfelder See durch private Initiatoren

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit der Drucksache 20-1775 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) eine Instandhaltung der Brücke am Bramfelder See ablehnt.

 

Die Aussage der BWVI ist für das Fachamt des Bezirksamtes bindend. Daher werde mittelfristig der vollständige Rückbau der Brücke vorgesehen.

 

Kann bzw. möchte die Verwaltung die Instandhaltung von öffentlichen Brücken nicht übernehmen, können private Initiatoren eine Alternative bilden.

 

 

Daher frage ich die Verwaltung:

 

1.)               Unter welchen Bedingungen kann eine Erneuerung/Instandhaltungen der Brücke am Bramfelder See durch einen Förderverein erfolgen? Sollte eine Erneuerung/Instandhaltungen lediglich durch die Verwaltung möglich sein, bitte darlegen, welche Unterstützungsmöglichkeiten durch einen Förderverein bestehen.

2.)               Welche Vorschriften sind für den Brückenbau am Bramfelder See zu beachten?

3.)               Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die Verwaltung die Pflege der Brücke nach einer möglichen Wiederherstellung/Instandhaltung?

4.)               Fördervereine sind auf Zuweisungen von Sponsoren angewiesen. Diese begrüßen das Anbringen von Werbetafeln. Ist die Anbringung von Werbeflächen möglich? Wenn ja in welchen Rahmen?

 

Anhänge

keine Anlage/n