21-2588

Ermittlung notwendiger Sanierungsbedarfe und Einschätzung der Kosten für JULE / CVJM Oberalster

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.01.2021
Sachverhalt

Der Träger CVJM Oberalster beantragt für die Jugendhilfeeinrichtung Jugendhaus Lemsahl (JuLe) Mittel in Höhe von 40.391,44€ für notwendige Renovierungs- und Sanierungsarbeiten.

 

Dem Antrag liegt eine gutachterlicher Stellungnahme an, die den Sanierungsbedarf mit ca. 90.000€ beziffert. Bei der gutachterlichen Stellungnahme handelt es sich um eine grobe Kostenschätzung, in der darauf verwiesen wird, dass noch eine Untergrunduntersuchung vorzunehmen sei, um die Gesamtsanierungskosten ermitteln zu können. Der Antrag wurde auf der Sitzung des JHA am 25.11.20 zur weiteren Befassung an die AG Haushalt und Planung überwiesen.

 

Die AG Haushalt und Planung hat sich am 9.12.20 mit dem Antrag befasst und festgestellt, dass für eine qualifiziertere Beurteilung des gesamten Sanierungsbedarfs und der damit zusammenhängenden Kostenschätzung ein Bausubstanzgutachten erforderlich ist. Die Verwaltung hat zugesagt, den Träger bei der Suche nach einem geeigneten Gutachter zu unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird gebeten, konsumtive Mittel aus der RZ OKJA i. H. v. bis zu maximal 2.500 € für die Erstellung eines Bausubstanzgutachtens zur Verfügung zu stellen.

 

Anhänge

keine Anlage/n