22-0037

Erhöhung des Ansatzes für Notreparaturen und Ersatzbeschaffungen "Position 53"

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.07.2024
Ö 7.4
Sachverhalt

Im Rahmen eines zwischen JHA und Verwaltung abgestimmten Verfahrens können den freien Trägern der Einrichtungen der OKJA/JSA und FamFö Mittel aus der Rahmenzuweisung KJ für dringende Notreparaturen oder für erforderliche Ersatzbeschaffungen bewilligt werden, ohne dass die Einzelanträge zur Beschlussfassung dem JHA vorgelegt werden.

Die maximale Bewilligungssumme pro Antrag liegt bisher bei ca. 5.000 EUR, abhängig von den zu erwartenden Kosten.

Dieses Verfahren hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt, da die Träger die Schadensbehebung bzw. Ersatzbeschaffung (nach Abstimmung mit dem Fachbereich) umgehend veranlassen können. Parallel wird von den Trägern der Zuwendungsantrag, inkl. des Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn eingereicht.

 

In dem laufenden Haushaltsjahr wurden bisher Anträge in Höhe von insgesamt 23.076,52 EUR gestellt, so dass für den Rest des Jahres nur noch 1.923,48 EUR zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor den Ansatz der sogen. Position 53 auf jährlich 50.000 EUR zu erhöhen. Nach Abschluss des Ermächtigungsverfahrens stehen ausreichende Mittel in der Rahmenzuweisung KJ zur Verfügung.

Eine Übersicht aller bewilligten Anträge wird die Verwaltung dem JHA einmal im Jahr z.K. vorlegen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der JHA wird um Zustimmung gebeten.