Erbbaurecht Tonndorf 35 - Festsetzung wichtiger Eckpunkte für Eigentümer, Pächter und Natur Debattenantrag der AfD-Fraktion
Die Problematik rund um die Erbbaurechtsgrundstücke im Plangebiet Tonndorf 35 ist hinlänglich bekannt. Der Hamburger Senat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und ist seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, die Pächter fünf Jahre vor Ablauf ihres Pachtvertrages über den Sachverhalt zu informieren sowie eine rechtzeitige Anschlussregelung sicherzustellen.
Es scheint vielmehr als hatten es die zuständigen Behörden bzw. Landesbetriebe jahrzehntelang versäumt, sich grundsätzlich über Anschlussregelungen von – nicht ausschließlich Wandsbek oder gar Tonndorf betreffende - Erbpachtnehmer im Hamburger Stadtgebiet zu beschäftigen. Dieses Versäumnis soll nun mit einem „Pilotprojekt“ im Gebiet Tonndorf 35 Hals über Kopf nachgeholt werden. Mit dem aktuellen Vorschlag wird unausweichlich auch für zukünftige Anschlussregelungen ein Präzedenzfall geschaffen. Dieser wird es erheblich erschweren, abweichende Regelungen in künftig auslaufenden Pachtverträgen anderer Erbbaurechtsgebiete anzuwenden. Mit Blick auf das als langwierig zu erwartende Verfahren, gilt es alle diesbezüglich verantwortlichen Stellen dazu aufgerufen, die Pächter wie auch Eigentümer währenddessen nicht unter Druck zu setzen.
Daher gilt es beim aktuellen Fall, auch trotz der teils bereits ausgelaufenen Pachtverträge, mit aller notwendigen Vor- und Umsicht zu einer zukunftsfähigen Lösung zu kommen. Es gilt sich politisch zu entscheiden! Möchte man durch Stärkung der Pächter gegenüber den Landesbetrieben und speziell dem LIG das Prinzip Erbbaupacht in Hamburg stärken, oder möchte man es beerdigen?
Im Plangebiet Tonndorf soll eine Stichstraße entstehen, welche die durch Teilung neuentstandenen Grundstücke erschließen soll. Diese Straße wird bereits jetzt von Anwohnern als auch Teilen der Politik kontrovers debattiert. Der Hauptkritikpunkt betrifft die damit verbundenen Erschließungskosten, welche auf die bereits vollständig erschlossenen Grundstücke umgelegt werden sollen. Laut Augmentation der Finanzbehörde würde den Eigentümern und Pächtern mit dem überarbeiteten Bebauungsplan ermöglicht, weitere Wohngebäude auf den Grundstücken zu errichten, weshalb sie sich dann auch ebenfalls an den Kosten beteiligen müssten.
Aus Sicht der AfD-Fraktion wird hierbei seitens der Behörde und des LIG eher versucht, sich ein „Geschenk an die Bewohner“ bezahlen zu lassen! Im Auftrag des Senats soll mittels des verlängerten Armes – der Bezirkspolitik – der Wunschtraum von 10.000 jährlichen Wohnungsneubauten ohne Rücksicht auf Verluste durchgeboxt werden. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, Grundstückseigentümer und Pächter defacto für die Grundstückserschließung ein zweites Mal zur Kasse zu bitten, ist dieses Vorgehen auch sozial kaum vertretbar.
Geplant ist von der Verwaltung ein Angebotsbebauungsplan. Darunter versteht man, eine Möglichkeit für die Pächter und Eigentümer des betroffenen Gebiets, eine Baugenehmigung zu beantragen – wann immer es ihnen beliebt. Bei positivem Bescheid kann der Bauherr sein Gebäude errichten lassen. Dieses Verfahren wird immer dann angewandt, wenn nicht ein einzelner Bauherr ein komplettes Gebiet plant, sondern viele verschiedene Eigentümer in einem Gebiet vorhanden sind. Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass jeder potenzielle Bauherr für sich entscheiden kann, ob und wann eine Bautätigkeit beginnt. Dies kann dazu führen, dass ein Quartier über Jahre oder Jahrzehnte von Bautätigkeit erfüllt wird. Der damit einhergehende Baulärm kann die Anwohner also über Jahrzehnte begleiten und folglich die lokale Lebensqualität deutlich mindern. Diesem Nachteil gilt es, einen effektiven Vorteil entgegenzustellen.
Die geplante Stich- oder Erschließungsstraße wird erhebliche Flächen versiegeln. Hinzukommend ist in den ersten Entwürfen eine Entwässerung über sogenannte Rigolen vorgesehen. Eine solche, mittels 2 bis 3 Meter breiten Gräben, kann durchaus sinnvoll sein. In einer Stadt ist der Platz allerdings stark begrenzt. Im Interessenskonflikt zwischen Natur und Wohnungsbau sollte daher nicht ausschließlich Letzterer aufgrund politischer Wunschvorgaben Oberhand gewinnen. Rigolen mögen zwar die günstigste Variante sein, entziehen Pächtern, Eigentümern oder gar der Öffentlichkeit allerdings eine enorme Nutzfläche.
Darüber hinaus muss sich die Politik im Anbetracht der jüngsten Eingaben fragen, ob in dem Quartier Tonndorf 35 die geplante Bebauung mit zweistöckigen Wohngebäuden der richtige Ansatz ist. Wie von Bürgern vorgebracht, ist eine gegenüber dem Außenbereich höhere Innenbebauung sehr ungewöhnlich. Zumal sich bestehende Gebäude schwer umkonstruieren lassen, so dass eine Gartennutzung zum Straßenbereich sinnvoll wäre. Dies ist theoretisch wie praktisch ausgeschlossen, daher muss dringend von der bisherigen zweistöckigen Innenbebauung abgewichen und die Innenbebauung an die Außenbebauung angepasst werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten:
keine Anlage/n