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Erbbaurecht Tonndorf 35 - Festsetzung wichtiger Eckpunkte für Eigentümer, Pächter und Natur Debattenantrag der AfD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 08.09.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.3

Sachverhalt

Die Problematik rund um die Erbbaurechtsgrundstücke im Plangebiet Tonndorf 35 ist hinlänglich bekannt. Der Hamburger Senat hat seine Hausaufgaben nicht gemacht und ist seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, die Pächter fünf Jahre vor Ablauf ihres Pachtvertrages über den Sachverhalt zu informieren sowie eine rechtzeitige Anschlussregelung sicherzustellen.

 

Es scheint vielmehr als hatten es die zuständigen Behörden bzw. Landesbetriebe jahrzehntelang versäumt, sich grundsätzlich über Anschlussregelungen von – nicht ausschließlich Wandsbek oder gar Tonndorf betreffende - Erbpachtnehmer im Hamburger Stadtgebiet zu beschäftigen. Dieses Versäumnis soll nun mit einem „Pilotprojekt“ im Gebiet Tonndorf 35 Hals über Kopf nachgeholt werden. Mit dem aktuellen Vorschlag wird unausweichlich auch für zukünftige Anschlussregelungen ein Präzedenzfall geschaffen. Dieser wird es erheblich erschweren, abweichende Regelungen in künftig auslaufenden Pachtverträgen anderer Erbbaurechtsgebiete anzuwenden. Mit Blick auf das als langwierig zu erwartende Verfahren, gilt es alle diesbezüglich verantwortlichen Stellen dazu aufgerufen, die Pächter wie auch Eigentümer währenddessen nicht unter Druck zu setzen.

 

Daher gilt es beim aktuellen Fall, auch trotz der teils bereits ausgelaufenen Pachtverträge, mit aller notwendigen Vor- und Umsicht zu einer zukunftsfähigen Lösung zu kommen. Es gilt sich politisch zu entscheiden! Möchte man durch Stärkung der Pächter gegenüber den Landesbetrieben und speziell dem LIG das Prinzip Erbbaupacht in Hamburg stärken, oder möchte man es beerdigen?

Im Plangebiet Tonndorf soll eine Stichstraße entstehen, welche die durch Teilung neuentstandenen Grundstücke erschließen soll. Diese Straße wird bereits jetzt von Anwohnern als auch Teilen der Politik kontrovers debattiert. Der Hauptkritikpunkt betrifft die damit verbundenen Erschließungskosten, welche auf die bereits vollständig erschlossenen Grundstücke umgelegt werden sollen. Laut Augmentation der Finanzbehörde würde den Eigentümern und Pächtern mit dem überarbeiteten Bebauungsplan ermöglicht, weitere Wohngebäude auf den Grundstücken zu errichten, weshalb sie sich dann auch ebenfalls an den Kosten beteiligen müssten.

 

Aus Sicht der AfD-Fraktion wird hierbei seitens der Behörde und des LIG eher versucht, sich ein „Geschenk an die Bewohner“ bezahlen zu lassen! Im Auftrag des Senats soll mittels des verlängerten Armes – der Bezirkspolitik – der Wunschtraum von 10.000 jährlichen Wohnungsneubauten ohne Rücksicht auf Verluste durchgeboxt werden. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, Grundstückseigentümer und Pächter defacto für die Grundstückserschließung ein zweites Mal zur Kasse zu bitten, ist dieses Vorgehen auch sozial kaum vertretbar.

 

Geplant ist von der Verwaltung ein Angebotsbebauungsplan. Darunter versteht man, eine Möglichkeit für die Pächter und Eigentümer des betroffenen Gebiets, eine Baugenehmigung zu beantragen – wann immer es ihnen beliebt. Bei positivem Bescheid kann der Bauherr sein Gebäude errichten lassen. Dieses Verfahren wird immer dann angewandt, wenn nicht ein einzelner Bauherr ein komplettes Gebiet plant, sondern viele verschiedene Eigentümer in einem Gebiet vorhanden sind. Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass jeder potenzielle Bauherr für sich entscheiden kann, ob und wann eine Bautätigkeit beginnt. Dies kann dazu führen, dass ein Quartier über Jahre oder Jahrzehnte von Bautätigkeit erfüllt wird. Der damit einhergehende Baulärm kann die Anwohner also über Jahrzehnte begleiten und folglich die lokale Lebensqualität deutlich mindern. Diesem Nachteil gilt es, einen effektiven Vorteil entgegenzustellen.

 

Die geplante Stich- oder Erschließungsstraße wird erhebliche Flächen versiegeln. Hinzukommend ist in den ersten Entwürfen eine Entwässerung über sogenannte Rigolen vorgesehen. Eine solche, mittels 2 bis 3 Meter breiten Gräben, kann durchaus sinnvoll sein. In einer Stadt ist der Platz allerdings stark begrenzt. Im Interessenskonflikt zwischen Natur und Wohnungsbau sollte daher nicht ausschließlich Letzterer aufgrund politischer Wunschvorgaben Oberhand gewinnen. Rigolen mögen zwar die günstigste Variante sein, entziehen Pächtern, Eigentümern oder gar der Öffentlichkeit allerdings eine enorme Nutzfläche.


Darüber hinaus muss sich die Politik im Anbetracht der jüngsten Eingaben fragen, ob in dem Quartier Tonndorf 35 die geplante Bebauung mit zweistöckigen Wohngebäuden der richtige Ansatz ist. Wie von Bürgern vorgebracht, ist eine gegenüber dem Außenbereich höhere Innenbebauung sehr ungewöhnlich. Zumal sich bestehende Gebäude schwer umkonstruieren lassen, so dass eine Gartennutzung zum Straßenbereich sinnvoll wäre. Dies ist theoretisch wie praktisch ausgeschlossen, daher muss dringend von der bisherigen zweistöckigen Innenbebauung abgewichen und die Innenbebauung an die Außenbebauung angepasst werden.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1.  Der Hamburger Senat wird aufgefordert sämtliche Bezirke in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und diese vierteljährlich über den Stand der Planung zu unterrichten. Vor einem Inkrafttreten des Bebauungsplans Tonndorf 35 gilt es mittels einer öffentlichen Veranstaltung in örtlicher Nähe zum Quartier Tonndorf 35 die Betroffenen anzuhören,

 

  1. die Bezirksversammlung Wandsbek weist den Hamburger Senat auf seine besondere Verantwortung bei der Gestaltung einer Übergangslösung für bereits ausgelaufene und demnächst auslaufende Pachtverträge hin und empfiehlt:

 

  1. dabei keine finanzielle Mehrbelastung für die Grundstückspächter mit ausgelaufenem Vertrag entstehen zu lassen,
  2. den Pächtern die Nutzung der gesamten Grundstücksfläche bzw. im Falle der Teilung im Zuge des Erschließungsstraßenbaus verbliebenen Grundstücksfläche zuzusichern bzw. zu ermöglichen,


 

  1. der Senat wird aufgefordert, die geplante Erschließungsstraße ohne Kostenbeteiligung für die Anwohner bereits erschlossener Grundstücke zu realisieren,

 

  1. Der Hamburger Senat wird aufgefordert, sich für eine Finanzierungsmöglichkeit für bisherige Pächter - während der Übergangsphase bis zur Rechtswirksamkeit eines neuen Bebauungsplans und innerhalb der ersten drei Jahre danach – einzusetzen oder ggf. zu schaffen. Diese soll ausschließlich der energetischen Sanierung (Dämmung), der Umrüstung von veralteten Heizungsanlagen oder einer erstmaligen Ausstattung vom Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen dienen.
     

 

Die Verwaltung wird gebeten:

 

  1. die Straßen Ellerneck, Feldlerchenweg und Lohwisch als Ausgleichsmaßnahme für den zu erwartenden jahrelangen Baulärm unabhängig von dem Fortschritt der Bautätigkeiten spätestens drei Jahre nach Rechtswirksamkeit des geänderten Bebauungsplans Tonndorf 35 je nach Zustand der Straßen komplett zu sanieren oder instand zu setzen,

 

  1. oben genannten Maßnahmen in die Prioritätsliste MR des Straßenbauprogramm 2023/24 aufzunehmen und mit den Planungen für die Maßnahme vorausschauend zu beginnen,

 

  1. statt des bisher angedachten Modells einer Entwässerung über Rigolen, eine Oberflächenentwässerung durch eine Kanalisation festzusetzen,

 

  1. die geplante Bebauung des Innenbereichs auf „Wohngebiet mit einem Vollgeschoss“ zu ändern. Die Gebäude sind mit Satteldächern zu versehen, deren Dachneigung der vorhandenen Bebauung angeglichen werden muss.

 

  1. um einer Versiegelung im geplanten Baugebiet nicht unnötig Vorschub zu leisten, die angestrebte GRZ bei 0,2 und die der Nebenflächen bei 0,1 anzusetzen,
  2. die Gestaltung der Nebenflächen aus wasserdurchlässigem Material durchzuführen.

 

 

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