21-4314.1

Entwicklung Wohngeldleistungen im Bezirk Wandsbek Auskunftsersuchen vom 19.11.2021

Antwort zu Anfragen

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21.03.2022
03.02.2022
Sachverhalt

Folgende aktuelle Pressemeldung veröffentlichte das Statistische Bundesamt am 12. November 2021:
WIESBADEN – Am Jahresende 2020 haben rund 618 200 Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 1,5 % aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, damit gegenüber 2019 um 22,6 % oder rund 113 800 gestiegen. Am Jahresende 2019 hatten noch rund 504 400 Haushalte Wohngeld bezogen. Der Anstieg hängt mit der zum Jahresanfang 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen, die mehr Haushalte als zuvor zum Wohngeldbezug berechtigt. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste der Haushalte infolge der Corona-Krise zum Anstieg beigetragen.“

Die Statistik zum Thema „Wohngeldhaushalte 2020 / Anteil an den Hauptwohnsitzhaushalten in %“ ergab für Hamburg einen Wert von 1,4 %, leicht unter dem Durchschnitt im Bundesgebiet von 1,5 % und auch unter dem Durchschnitt der Nachbarbundesländer Schleswig-Holstein (1,7 %) und Niedersachsen (1,6 %).
Link: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_517_22311.html
 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek:

 

 

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:                                                                                                                                                                 28.12.2021

 

  1. Wie haben sich die Wohngeldleistungen im Bezirk Wandsbek in den zurückliegenden 5 Jahren (bis Jahresende 2020) entwickelt hat es hier eine Steigerung geben?
     
  2. Wie stellt sich die Zeitreihe (5-Jahresverlauf bis 31.12.2020) zu diesen statistischen Daten dar?

 

BSW zu den Fragen 1 und 2:

 

Haushaltsjahr

Wohngeldleistungen Wandsbek in €*

2016

5.154.840,01

2017

5.172.884,73

2018

4.819.873,40

2019

4.310.173,29

2020

6.330.727,41

Quelle: BSW

*Die Hälfte der Wohngeldleistungen wird gem. § 32 WoGG vom Bund erstattet.

 

 

  1. Welche Auswirkungen hat die zu Jahresanfang in Kraft getretene Wohngeldreform auf

a)      die Ausgabenseite des Bezirksamtes für Wohngeldleistungen

 

BSW:

Zum 01.01.2021 wurde die CO2-Kompenente mit dem Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz -WoGCO2BeprEntlG sowie ein Freibetrag zur Grundrente im Wohngeldgesetz -WoGG eingeführt, was zu höheren Ausgaben beim Wohngeld führt. Hierbei wirkt sich insbesondere die CO2-Kompenente in jedem Wohngeldfall anspruchserhöhend aus. Ziel der CO2-Kompenente ist es, höhere Heizkosten, die durch die CO2-Bepreisung entstehen, für die Haushalte mit niedrigen Einkommen auszugleichen. Dies entspricht schätzungsweise einer Erhöhung des Wohngeldes um bis zu 10 Prozent. Beispielweise erhält ein 2-Personen-Haushalt damit durchschnittlich 12 Euro pro Monat mehr an Wohngeldleistungen.

 

Im Bezirksamt Wandsbek werden im Haushaltsjahr 2021 voraussichtlich 6,6 Mio. Euro für Wohngeldleistungen aufgewendet. Erweist sich die oben genannte Schätzung als richtig, ergäben sich voraussichtlich Mehraufwendungen auf der Ausgabenseite des Bezirksamtes von 660.000 Euro.

 

Die tatsächliche Auswirkung auf die Ausgabenseite durch die zum Jahresanfang in Kraft getretenen Wohngeldreformen lässt sich aufgrund der gleichzeitigen Auswirkung der Pandemie (z. B. erhöhtes Aufkommen von Wohngeldanträgen durch vermehrte Kurzarbeit) nicht abgrenzen.

 

 

b)      die Anzahl und Gruppe der Empfänger/innen von Wohngeldleistungen hat sich diese Gruppe verändert? Ist sie gewachsen/gesunken? Wenn gewachsen, welche Gruppe an Wohngeldempfänger/innen ist neu hinzugekommen?

 

BSW:

Durch die Einführung der CO2-Kompenente zu Jahresbeginn wurde das Wohngeld gestaffelt nach Haushaltsgröße allgemein erhöht, um alle Gruppen der Empfänger/innen von Wohngeldleistungen von der CO2-Bepreisung zu entlasten. Der im WoGG eingeführte Freibetrag zur Grundrente kommt dagegen nur Rentenempfängerinnen und –empfängern zu Gute, soweit sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

 

Grundlegende Informationen zur Zusammensetzung der Wohngeldhaushalte werden im Statistischen Jahrbuch 2020/2021 für Hamburg, 4. Kapitel: Öffentliche Sozialleistungen, Blatt 4.9: Empfängerhaushalte von allgemeinen Wohngeld 1991 – 2019 und Blatt 4.10 Empfänger von allgemeinen Wohngeld in Hamburg 2006 – 2019 nach durchschnittlichen Angaben der Miete, des Wohngeldanspruchs und der Wohnfläche durch das Statistikamt Nord veröffentlicht. Die zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Änderungen im Bereich des Wohngelds werden voraussichtlich im Statistischen Jahrbuch 2022/2023 abgebildet sein.

 

Veröffentlichte Statistische Jahrbücher des Statistikamts Nord unter:

www.statistik-nord.de/presse-veroeffentlichungen/statistische-jahrbuecher/

 

 

  1. Hat das Bezirksamt Kenntnisse über die Zusammensetzung der Gruppe der Wohngeldempfänger/innen? Hat sich an der Gruppe der Wohngeldempfänger insgesamt etwas verändert? Wenn ja, welche Gruppe stellt derzeit den größten und welche den zweitgrößten Anteil und bietet insofern Anlass, sich mit weiteren über Wohngeldzahlungen hinausgehenden Maßnahmen der Verbesserung der Lebenssituation dieser Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Wohngeldempfänger/innen zu widmen?
     
  2. Wie stellt sich die Situation und Entwicklung bezüglich der Wohngeldleistungen im Bezirk Wandsbek im Vergleich mit den anderen Hamburger Bezirken dar?

 

BSW zu den Fragen 4 und 5:

 

Haushaltsjahr

Wohngeldleistungen je Bezirk in Mio. €*

 

HH-Mitte

Altona

Eimsbüttel

HH-Nord

Wandsbek

Bergedorf

Harburg

2016

6,3

3,5

2,6

4,3

5,2

1,9

3,7

2017

6,4

3,7

2,9

4,4

5,2

2,0

4,1

2018

6,0

3,9

2,7

4,2

4,8

2,0

4,0

2019

5,2

3,5

2,4

3,6

4,3

1,8

3,5

2020

7,1

4,6

3,4

4,9

6,3

2,5

4,8

Quelle: BSW

*Die Hälfte der Wohngeldleistungen wird gem. § 32 WoGG vom Bund erstattet.

 

Eine Auswertung der Empfängergruppen auf Ebene der Bezirke ist nicht möglich.

 

Anhänge

keine Anlage/n