21-2586

Energieberatung und Sanierungskonzepte für Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung in freier oder kommunaler Trägerschaft

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 13.01.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Ausgangssituation:

Die Themen Klimaschutz und Energiesparen haben für die jungen Besucher der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung in der Regel einen hohen Stellenwert. Die Einrichtungen befinden sich jedoch in Gebäuden, über deren energetischen Zustand meist keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Damit können auch etwaige Sanierungen nicht fachgerecht geplant und priorisiert werden.

Die Notwendigkeit einer etwaigen energetischen Sanierung der Gebäude ergibt sich nicht nur aus den klimapolitischen Zielen und Verpflichtungen von EU, Bund und der FHH, sondern ist ein wesentlicher Beitrag zur Begrenzung der Energiekosten, die vom Bezirk Wandsbek aus Zuwendungsmitteln finanziert werden müssen und ohne ein aktives Management in den kommenden Jahren deutlich steigen werden.

 

Zielsetzung:

Durch eine Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 sollen eine Analyse des  energetischen Zustandes sowie die Aufstellung entsprechender Sanierungskonzepte für alle Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung in freier oder kommunaler Trägerschaft im Verlauf des Jahres 2021 erarbeitet werden.

Hierfür sollen Mittel aus dem Förderprogramm der BAFA "Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" genutzt werden, das zum 1.1.2021 aufgelegt wurde. Sowohl gemeinnützige als auch kommunale Antragsteller können hieraus 80 % der Kosten einer Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 erhalten (max. 8.000 € / 5.000 € / 1.700 € gestaffelt nach Größe des Gebäudes).

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss bittet alle Träger der Wandsbeker Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Familienförderung in freier und kommunaler Träger-schaft, bei Vorlage der Antragsvoraussetzungen für das BAFA-Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ zeitnah einen Förderantrag bei der BAFA für die jeweilige Einrichtung zu stellen und nach Bewilligung der Förderung eine Energieberatung für Nichtwohngebäude im Verlauf des Jahres 2021 für die jeweilige Einrichtung durchführen zu lassen. Auf Wunsch des Trägers kann zusätzlich ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

 

2. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, die Träger bzw. Einrichtungen über diesen Beschluss des Jugendhilfeausschusses zu informieren und im Falle einer Bewilligung der Fördermittel durch das BAFA die Finanzierung der geringen verbleibenden Kosten von in der Regel 20 % der Beratungskosten und ggf. für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises sicherzustellen. Vorrangig sollen dabei im Rahmen der Jahresförderung 2021 bereits bewilligte Mittel für Sachkosten oder nicht verwendete Mittel für Personalkosten durch Umwidmung genutzt werden, um einen baldigen Start der Beratungen zu ermöglichen. Scheiden diese Möglichkeiten der Finanzierung aus, kann ein Antrag auf Mittel aus der Position 53 gestellt werden. Die oben genannten Kosten sind grundsätzlich zuwendungsfähig aus der Position 53.

 

3. Der Jugendhilfeausschuss bittet die Verwaltung, im Zuge der Antragstellung für die Jahresförderung 2022 für Einrichtungen in freier Trägerschaft bzw. im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 für kommunale Einrichtungen den Stand der Umsetzung der Energieberatung für die jeweilige Einrichtung mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens zu erheben und den Jugendhilfeausschuss anschließend zeitnah über das Ergebnis der Abfrage zu informieren.

 

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