Einspurige Rodigallee? Auskunftsersuchen vom 29.11.2021
Der Vertreter von Argus hat im Rahmen eines Werkstattgesprächs des RISE-Gebiet Jenfeld-Zentrum unter anderem Planungen zur Umgestaltung der Rodigallee vorgestellt. Diese seien für die Verkehrsplanung für das RISE-Gebiet Jenfeld-Zentrum zu berücksichtigen.
Die Ausführungen haben bei den Anwohnern zu großer Verwunderung geführt. Nach Kenntnissen der Planungsagentur ARGUS Stadt und Verkehr soll die Rodigallee, aus Wandsbek kommend, demnach mindestens bis zur Kreuzung Jenfelder Allee auf eine Spur verkleinert werden. Aus der anderen Richtung sollen, die beiden aktuell zur Verfügung stehenden Verkehrsspuren, beibehalten werden.
Nach Selbstprüfung aller in Frage kommender Infrastrukturprojekte, konnten wir diese Aussage bislang nicht verifizieren. Es gilt daher herauszufinden, ob die diesbezüglichen Informationen der Planungsagentur ARGUS Stadt und Verkehr fehlerhaft sind oder den Wandsbekern jene Planungen bislang verschwiegen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Mobilität und Verkehrswende (BVM) antwortet wie folgt: 18.01.2022
Vorbemerkung:
In dem genannten Werkstattgespräch sind offensichtlich die Planungen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zur Sanierung und Umgestaltung der Rodigallee mit Stand der Erstverschickung vom November 2017 angesprochen worden. Diese Planungen liegen auch dem Bezirksamt und den politischen Ausschüssen vor und sind auf der Internetseite des LSBG veröffentlicht.
Die Planung wird aktuell, u.a. hins. des Hamburg Taktes und der Drs. 22/106, überarbeitet und dann behördenintern abgestimmt und im bezirklichen Ausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek vorgestellt.
BVM:
Siehe Vorbemerkung.
BVM:
Es ist vorgesehen, die Maßnahme Rodigallee als Einzelmaßnahme in den Haushalt 2023/ 2024 im Einzelplan 7.1 der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zu veranschlagen.
BVM:
Siehe Vorbemerkung. Die überarbeitete Planung befindet sich im Stadium der Vorplanung.
BVM:
Siehe Vorbemerkung.
BVM:
Bisher sind rund 900.000 Euro Planungskosten angefallen.
BVM:
Siehe Vorbemerkung.
BVM:
Im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) werden die Hauptverkehrsstraßen auf notwendige Änderungen hin überprüft. Die Prüfung ist nicht abgeschlossen. Konkrete Planungen liegen nicht vor.
keine Anlage/n