21-4141

Einsetzungsverfügung für Ombudspersonen im Bezirk Wandsbek

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 03.11.2021 Jugendhilfeausschuss Ö 7.1

Sachverhalt

Die Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe besteht seit dem 01.07.2021. Als Beratungs- und Klärungsstelle für Anliegen und Beschwerden, gegenüber dem Jugendamt sowie freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern in den Hamburger Bezirken, dient die Fachstelle der unabhängigen Beratung und Begleitung von Ratsuchenden zur selbstwirksamen Klärung von Konflikten im Kinder- und Jugendhilfebereich.

Die Fachstelle soll Eltern, Pflegeeltern und junge Menschen unterstützen und ihnen eine unabhängige, kostenlose und niedrigschwellige Hilfe bieten. Zum Ausgleich bestehender Machtasymmetrie wird die Ombudsarbeit auf Grundlage einer fachlich fundierten Parteilichkeit für die Rechte der Ratsuchenden durchgeführt.

 

Die ehrenamtlich tätigen Ombudspersonen werden vom bezirklichen Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Aufgaben, Rechte und Pflichten der Ombudspersonen:

 

  1. Die Ombudspersonen sind Ansprechpartner:innen für Menschen, die in einem konkreten Fall im Zusammenhang mit dem Jugendamt oder freien oder öffentlichen Jugendhilfeeinrichtungen in HH-Wandsbek Beschwerden vorbringen möchten und Beratungs- und/oder Unterstützungsbedarf haben.
  2. Ombudspersonen können bei Konflikten als Vermittlungspersonen eingeschaltet werden.
  3. Sie können um Rat gefragt werden, wenn es im Zusammenhang mit dem Jugendamt Hamburg-Wandsbek oder mit freien / öffentlichen Jugendhilfeeinrichtungen Fragestellungen oder Unterstützungsbedarf gibt.
  4. Die Ombudspersonen sind nicht an Weisungen gebunden. Sie unterliegen der Verschwiegenheit; insoweit gelten die Vorschriften für Mitglieder der Bezirksversammlung.
  5. Die Tätigkeiten der Ombudspersonen erfolgen ehrenhalber, also unentgeltlich und aus altruistischen Motiven.
  6. Die Ombudspersonen sind verpflichtet, den Grundsatz der Vertraulichkeit und Unabhängigkeit zu beachten und zu wahren. Eine Ausnahme gilt für den Fall einer drohenden Kindeswohlgefährdung, im Fall des gesetzlichen Notstands oder bei Vorliegen eines vergleichbaren Rechtfertigungsgrundes.
  7. In strittigen Fällen zwischen Ombudspersonen und dem Jugendamt ist die Fachstelle Ombudschaft einzubeziehen.
  8. Die Ombudspersonen führen untereinander und mit der Fachstelle Ombudschaft einen regelmäßigen Informations- und Fachaustausch. Die Fachstelle organisiert die Kooperation und Vernetzung mit der öffentlichen Verwaltung, den Bezirken sowie den freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
  9. Die Fachstelle und die Ombudspersonen informieren auf Anfrage den Jugendhilfeausschuss und andere beteiligte bzw. interessierte Stellen über die Aufgaben und Ziele der Ombudsarbeit in Hamburg.
  10. Die Fachstelle und die Ombudspersonen berichten dem Jugendhilfeausschuss und der Jugendamtsleitung  einmal jährlich über ihre Tätigkeit. Die Fachstelle erstellt auf Grundlage der Dokumentation der Ehrenamtlichen eine statistische, sozialdatengeschützte Übersicht zu den eingegangenen Anliegen für das Berichtsjahr. Nach Beratung wird der Jahresbericht der Öffentlichkeit vorgestellt und den Intendanzen im Jugendamt HH-Wandsbek zur Kenntnis gegeben.
  11. Die Ombudsarbeit soll evaluiert werden. Die Ombudspersonen beteiligen sich an der Evaluation.
  12. Die Ombudspersonen erhalten eine Ehrenamtspauschale in Höhe von monatlich 100€.
  13. Die Ombudspersonen sind über die Fachstelle Ombudschaft während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege gegen Unfälle versichert.
  14. Die Ombudspersonen sind in ihrer Ehrenamtstätigkeit über den Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e. V. haftpflichtversichert.
  15. Die Fachstelle organisiert für die Ombudspersonen Fortbildungen, Coaching, Supervision u. ä.
  16. Die Ombudsperson kann die Annahme eines Beschwerdefalls ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  17. Die Ombudsperson verpflichtet sich vor Beginn ihrer Tätigkeit, ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz vorzulegen. Für die Ombudspersonen fallen keine Kosten an.
  18. Die Ombudspersonen übernehmen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes.
  19. Das „Merkblatt für ehrenamtliche Ombudspersonen“ ist verbindlicher Teil dieser Einsetzungsverfügung.

 

Der Jugendhilfeausschuss Wandsbek hat sich mit den Drucksachen 21-2381, 21-3247 und 21-3438 mit der Thematik Ombudsschaft beschäftigt.

Mit den Aufgaben einer Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe für den Bezirk Hamburg-Wandsbek sollen auf Empfehlung des Auswahlgremiums des Jugendhilfeausschusses betraut werden:

 

  • Ilsabe von der Decken 
  • Reinhard Hölzen
  • Bernhard Kodalle

 

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

-          Einsetzungsverfügung für Ombudspersonen der Fachstelle „OHA! (Ombudsstelle Hamburg) - Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“

-          Merkblatt für ehrenamtliche Ombudspersonen - der Fachstelle Ombudschaft in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe

 

Lokalisation Beta

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