22-0252

Einsetzung eines Unterausschusses "Planung und Haushalt" Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP

Antrag

Letzte Beratung: 25.09.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 11.1

Sachverhalt

Zur Vorbereitung von Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (JHA) setzt der

Jugendhilfeausschuss einen

Unterausschuss „Planung und Haushalt“

ein.

  1. Der Unterausschuss setzt sich aus den Fachsprecher/innen für Jugendhilfe der Fraktionen in der Bezirksversammlung, soweit sie dem JHA angehören, dem/der Vorsitzenden des JHA und seiner/ihrer Stellvertreter/in, D3, den Fachamtsleiter/innen JA und SR, sowie drei weiteren Mitgliedern des JHA, die auf Vorschlag der anerkannten Träger gem. § 75 SGB VIII in den Ausschuss gewählt wurden – und welche die Vielfalt des Trägerspektrum repräsentieren sollen – zusammen. Größere Fraktionen im Sinne des § 10 Abs. 2 BezVG, die im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, können jeweils ein weiteres Mitglied benennen.
  2. Der Unterausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
  3. Die Mitglieder können sich im Falle der Abwesenheit durch ihre Stellvertreter/innen oder ein anderes Mitglied ihrer Fraktion/Gruppe vertreten lassen.
  4. Der Ausschuss tagt in der Regel nicht öffentlich; er kann sachverständige Personen zu seinen Sitzungen hinzuziehen.
  5. Die Verwaltung kann weitere Mitarbeiter/innen zu den Sitzungen beratend hinzuziehen.
Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschuss wird um Benennung von Mitgliedern sowie der Festlegung der Sitzungstermine für die diesjährigen Haushaltsberatungen gebeten.

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