Zur Vorbereitung von Sitzungen des Jugendhilfeausschusses (JHA) setzt der
Jugendhilfeausschuss einen
Unterausschuss „Planung und Haushalt“
ein.
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Der Unterausschuss setzt sich aus den Fachsprecher/innen für Jugendhilfe der Fraktionen in der Bezirksversammlung, soweit sie dem JHA angehören, dem/der Vorsitzenden des JHA und seiner/ihrer Stellvertreter/in, D3, den Fachamtsleiter/innen JA und SR, sowie drei weiteren Mitgliedern des JHA, die auf Vorschlag der anerkannten Träger gem. § 75 SGB VIII in den Ausschuss gewählt wurden – und welche die Vielfalt des Trägerspektrum repräsentieren sollen – zusammen. Größere Fraktionen im Sinne des § 10 Abs. 2 BezVG, die im Jugendhilfeausschuss vertreten sind, können jeweils ein weiteres Mitglied benennen.
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Der Unterausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Vorsitzende/n.
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Die Mitglieder können sich im Falle der Abwesenheit durch ihre Stellvertreter/innen oder ein anderes Mitglied ihrer Fraktion/Gruppe vertreten lassen.
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Der Ausschuss tagt in der Regel nicht öffentlich; er kann sachverständige Personen zu seinen Sitzungen hinzuziehen.
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Die Verwaltung kann weitere Mitarbeiter/innen zu den Sitzungen beratend hinzuziehen.