21-3416

Einsehbarkeit der Straße Alter Zollweg in Höhe Am Kroog verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2954.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 11.08.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.7

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek ersetzt im Alten Zollweg in Höhe der Einmündung Am Kroog das Straßenbegleitgrün durch pflegeleichteren Bewuchs, um eine bessere Einsehbarkeit der Straße Alter Zollweg zu gewährleisten.
  2. Die Verwaltung möge Auskunft geben, welche Art von Straßenbegleitgrün gepflanzt wird und ob dieses den ökologischen Anforderungen an Insektenschutz genügt und gleichzeitig keine Sichtbehinderung verursacht.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Straßengrün im „Alter Zollweg“,  Höhe Am Kroog, ist  geprägt durch Ahornsämlinge, die als schnellwachsende Baumart einen starken jährlichen Zuwachs aufweisen. Bereits im Frühjahr kommt es an der betreffenden Stelle zu Sichtbehinderungen im Straßenverkehr. Ein re-gelhafter Rückschnitt konnte die Situation bisher nur eingeschränkt verbessert, da die Sicht-behinderung weiterhin auch durch parkende PKW bestand. Nach einer baulichen Veränderung ist jetzt nur noch ein Parkstand verblieben. Durch eine Rodung der Sträucher und Ahornsämlinge ist es nun möglich, dauerhaft eine verbesserte Sichtbeziehung zu schaffen. Die entsprechenden Arbeiten werden nach der Vogelbrutzeit ab Ende Juli beauftragt und anschließend durchgeführt werden.

 

Um dauerhaft durch regelmäßiges Mähen das Auflaufen von Ahornsämlingen in den Flächen zu unterdrücken und die Einsehbarkeit in die Straße Alter Zollweg zu gewährleisten, wird auf der schmalen und kleinen Fläche eine extensive Rasenansaat mit Kräutern vorgenommen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Keine Anlage/n       

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.