21-6400

Einsatz von ehrenamtlichen Ombudspersonen aus anderen Bezirken

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2023
Sachverhalt

Die Fachstelle Ombudschaft „OHA! Verstärker für Kinder- und Jugendrechte“ hat seit dem 01.07.2021 ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen. Hamburgweit sind bereits 22 Ehrenamtliche als unabhängige Ombudspersonen tätig, die in den bezirklichen Jugendhilfeausschüssen entsprechend der bezirklichen Umsetzungskonzepte berufen wurden. Im Team, welches für den Bezirk Wandsbek tätig ist, sind drei Ombudspersonen durch den Jugendhilfeausschuss eingesetzt worden. Alle drei Ombudspersonen des Bezirks sind ehemalige Beschäftigte im Bereich der Jugendhilfe.

 

Hamburgweit verfügen die Ombudspersonen über unterschiedliches, professionelles Expert:innenwissen, was eine umfängliche Beratungstätigkeit befördert. Damit diese vielfältigen und zum Teil spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausschließlich dem Bezirk vorbehalten bleiben, in dem die jeweilige Ombudsperson berufen wurde, ist es sinnvoll, dass Ombudspersonen anlassbezogen auch in anderen Bezirken tätig werden können.

 

Anlassbezogen kann beispielsweise bedeuten:

                      spezifisches Expert:innenwissen (z. B. zur Kostenheranziehung, Pflegekinder, psychische Erkrankungen etc.)

                      besondere Sprachkenntnisse oder Kenntnisse über kulturelle Hintergründe

                      Krankheits- oder Urlaubsvertretung

                      Arbeit im Tandem als Qualitätsmerkmal und zu Fortbildungszwecken

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Jugendhilfeausschuss Wandsbek beschließen, dass ehrenamtliche Ombudspersonen der Kinder- und Jugendhilfe, die in einem anderen Bezirk berufen wurden, anlassbezogen auch im Bezirk Wandsbek tätig werden können.

Anhänge

keine Anlage/n