Einrichtung von Halteverbotsbereichen als Ausweichzonen für den Begegnungsverkehr im Warnemünder Weg Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen
Seit der Fertigstellung der neuen Wohnanlage im Warnemünder Weg (entlang der Bahntrasse) ist die nordwestliche Seite dieser engen Wohnstraße zwischen Reetwischendamm und Moränenweg meist lückenlos mit parkenden Fahrzeugen belegt.
Aus Richtung Eichberg kommende Fahrzeuge, insbesondere auch die Busse der Linie 562, können wegen der Kurvensituation bei der Einfahrt in die einspurige Engstelle zwischen Reetwischendamm und Moränenweg entgegenkommende Fahrzeuge nicht rechtzeitig sehen.
Sind die Fahrzeuge allerdings ersteinmal in diesen Bereich eingefahren, passiert es häufig, dass ihnen ein bevorrechtigtes Fahrzeug entgegen kommt.
Dann gibt es keinerlei Ausweichmöglichkeiten.
Die einzig dann noch verbleibende Möglichkeit, besteht darin, dass die eigentlich bevorrechtigten, von Süden kommenden Fahrzeuge, insbesondere auch die Busse, komplett auf den süd-östlichen Gehweg des Warnemünder Weges ausweichen müssen.
Dieser Gehweg wird allerdings sehr rege von Fußgängerinnen und Fußgängern benutzt, häufig auch von Schülerinnen und Schülern der Stadtteilschule und des Gymnasiums Oldenfelde.
Da die neue Wohnanlage mit einer Tiefgarage ausgestattet ist, sollte der Wegfall von Parkplätzen für eine sichere Durchfahrt an dieser Engstelle im öffentlichen Straßenraum vertretbar sein.
Eine entsprechende Maßnahme wäre auch im weiteren Verlauf des Warnemünder Weges zwischen der Parchimer Straße und dem Ebersmoorweg zu prüfen. In diesem Falle ist die östliche Seite betroffen.
In diesem Straßenabschnitt stehen fast ausschließlich Einzelhäuser mit Stellplätzen und Garagen auf eigenen Grundstücken.
Dies vorausgeschickt möge der Regionalausschuss Rahlstedt folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
1.) Der Regionalausschuss bittet die zuständige Fachbehörde zu prüfen, ob zum Zweck der Einrichtung notwendiger Ausweichmöglichkeiten im derzeit zum Parken genutzten nord-westlichen Bereich des Warnemünder Weges ein oder zwei ausreichend bemessene Zonen mit absolutem Halteverbot - Verkehrszeichen 283 eingerichtet werden können, damit ein- oder zwei, auch für Busse bemessene, Ausweichzonen vorhanden wären.
2.) Ebenso wäre zu prüfen, ob diese Maßnahme auch im Verlauf des Warnemünder Weges zwischen Parchimer Straße und Ebersmoorweg umzusetzen ist.
3.) Der Regionalausschuss ist bitte vom Ergebnis der Prüfung zeitnah zu unterrichten.