21-4534

Einrichtung Tempo-30-Zone und Freigabe Radfahren in Gegenrichtung Morewoodstraße (bez. Drs. 21-3996) Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-4134)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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03.02.2022
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, die in der Drucksache 21-3996 aufgeführten Maßnahmen zu prüfen. Genauso soll auch die Alternative geprüft werden, auf der gesamten Morewoodstraße eine Tempo-30-Zone und die Freigabe des Fahrradverkehrs in Gegenrichtung anzuordnen und den Fahrradverkehr über diese Straße von der Wandsbeker Zollstraße bis zur Neumann-Reichardt-Straße zu führen.

Die Prüfungsergebnisse sollen dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft berichtet werden.

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:

 

Die Straße Morewoodstraße ist eine untergeordnete Bezirksstraße im Bezirk Wandsbek. Sie ist als Einbahnstraße ausgebildet, der Straßenquerschnitt ist schmal. Mittelmarkierungen sind bereits im derzeitigen Zustand nicht vorhanden. Die umliegenden Straßen im westlichen Bereich sind bereits als Tempo-30-Zonen ausgebildet, auf östlicher Seite grenzt der Gewerbepark Neumann-Reichard-Straße an, welcher teilweise über die Morewoodstraße erschlossen wird. Zahlen zur Verkehrsstärke liegen der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nicht vor, werden jedoch als verhältnismäßig gering eingeschätzt. Busverkehr ist nicht vorhanden.

Vor diesem Hintergrund stimmt die BVM der Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Morewoodstraße zu.

 

Wegebaulastträger ist das Bezirksamt Wandsbek, für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung ist das zuständige PK einzubeziehen.

 

Das Polizeikommissariat 37 nimmt zur vorliegenden Beschlussvorlage wie folgt Stellung:

 

Bei der Morewoodstraße handelt es sich um eine nachrangige Straße zwischen der Neumann-Reichardt-Straße und der Wandsbeker Zollstraße. Die Verkehrsführung erfolgt auf gesamter Länge in Form einer Einbahnstraßenregelung aus Richtung Neumann-Reichardt-Straße in Richtung Wandsbeker Zollstraße. Östlich befindet sich ein Industriegebiet mit Gewerbeansiedlungen unterschiedlicher Art. Auf der Westseite schließt sich Wohnbebauung an. Die Morewoodstraße dient hier auch der An- und Abfahrt der Beschäftigten einschließlich LKW.

Die Fahrbahnbreite beträgt 4,75 m (von Bord zu Bord). Es ist auf der Westseite halbachsiges Gehwegparken angeordnet. Durch erforderliche Parkflächenmarkierungen vermindert sich die Fahrbahnbreite auf 4,10 m (von Parkflächenmarkierung zu Bord). Auf der Ostseite parken Fahrzeuge in Schräg- bzw. Senkrechtaufstellung auf der Nebenfläche. Die Auslastung der Parkplätze geht sowohl tagsüber als auch nachts gegen 100 %. Das Anlegen von Radfahrstreifen kommt schon aufgrund der vorliegenden Maße nicht in Betracht.

Die Gehwege sind auf beiden Seiten untermaßig, weshalb sich eine Servicelösung (gemeinsame Nutzung als Geh- und Radweg) ungeachtet des eher geringen Fußgängeraufkommens ausschließt. Radfahrende nutzen die Fahrbahn in Fahrtrichtung.

An der Westseite befindet sich im letzten Drittel linksseitig die Einmündung Böhmestraße.

Es gilt eine vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Derzeit ist die Morewoodstraße nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr frei gegeben. Nach hiesigen Beobachtungen beträgt die gefahrene Geschwindigkeit weit weniger als 50 km/h.

Fahrbahnbelag: Schwarzdecke mit Ausbesserungen

An der Einmündung Morewoodstraße/ Wandsbeker Zollstraße befindet sich im Bereich der Gehwege beidseitig je ein eingefasster erhöhter Bereich, der bepflanzt ist und zusätzlich zur Einengung der dortigen untermaßigen Gehwege führt.

 

Durch die Rad-AG werden folgende Ideen eingebracht:

Ausweitung der Tempo30-Zone auf die Morewoodstraße zwischen Böhmestraße und Wandsbeker Zollstraße sowie Freigabe der Morewoodstraße in dem genannten Bereich für den Radverkehr in Gegenrichtung. Der Einfachheit halber wird in diesem Zusammenhang auch die Beschlussvorlage der Bezirksversammlung Wandsbek erörtert:

 

Gegen eine Ausweitung der Tempo30-Zone auf die Morewoodstraße (in Gänze oder nur in dem von der Rad-AG benannten Bereich) gibt es aus hiesiger Sicht grundsätzlich keine Einwände, gleichwohl 30er-Zonen grundsätzlich nur in Wohngebieten in Betracht kommen und in Gewerbe- und Industriegebieten grundsätzlich nicht angeordnet werden (siehe VwV StVO zu § 45 (1)). Dieser Grundsatz lässt jedoch Ausnahmen zu, die vor dem Hintergrund der schmalen Fahrbahn aus hiesiger Sicht sicher zu begründen wären, zumal das herrschende Geschwindigkeitsniveau dem entgegenkommt.

Kritisch wäre anzumerken, dass die Zweckbestimmung, nämlich der Schutz der Anwohner vor den Auswirkungen von Fahrzeugverkehr, hier nicht für dessen Anordnung hergenommen werden kann. Dieser Umstand ist noch kritischer zu betrachten, wenn die Ausweitung der Tempo30-Zone nur zwischen Wandsbeker Zollstraße und Böhmestraße erfolgt, da sich in diesem Bereich zumindest teilweise beidseitig Gewerbeansiedlung befindet.

Bei Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung ergeben sich allerdings folgende potentielle Konflikte:

In 30er-Zonen sind keine separaten Verkehrsführungen für Radfahrer vorgesehen. Die Fahrgasse muss, da LKW-Verkehr stattfindet, mindestens 3,75 m betragen. Dies ist hier der Fall. Jedoch bleiben lediglich 45 cm für Radfahrende, die gegenüber einem sich in vorgesehener Fahrtrichtung bewegenden Fahrzeug ausweich- bzw. wartepflichtig sind. Entsprechende Ausweichflächen sind aktuell nur sporadisch in Form von Einfahrten vorhanden. Zwischen Böhmestraße und Neumann-Reichardt-Straße müssten einige zusätzliche Ausweichflächen geschaffen werden, die zu Lasten vorhandener Parkplätze gingen und somit den Parkdruck im gesamten Bereich erhöhen.

Radfahrende aus Richtung Norden müssen die Wandsbeker Zollstraße bei der dortigen Fußgängerfurt queren und zwecks Querung der Morewoodstraße absteigen, da sie sich andernfalls regelwidrig verhalten, denn Radfahrende müssen den Radweg in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzen, sofern dies durch Vz. 237, 240 und 241 angeordnet wird. Die freie Wahl der Seite besteht nur für Fußgänger. Entlang der Wandsbeker Zollstraße liegt eine Beschilderung mit Vz. 237 vor. Sie gilt auch an Einmündungen. Abhilfe wäre durch eine Verlegung der LZA vom derzeitigen Standort (nordöstlich der Einmündung Morewoodstraße) nach nordwestlich der Einmündung Morewoodstraße. Allerdings ergibt sich hier der Umstand, dass Radfahrende nach Querung der Wandsbeker Zollstraße auch den angrenzenden Rad- und Fußweg queren, um in die Morewoodstraße zu fahren. Dies führt ebenfalls unweigerlich zu Konflikten mit Fußgängern und Radfahrenden.

Nach Querung der Morewoodstraße an der dortigen LZA wäre eine entsprechende Ableitung auf die Fahrbahn zu schaffen, die den Radfahrenden das gefahrlose Aufsteigen und Einfädeln entgegen der vorherrschenden Fahrtrichtung ermöglicht und Konflikte mit Fußgängern vermeidet. Diesem Umstand ist besondere Bedeutung beizumessen, da vorhandene Wege ohnehin eng sind und nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen. Vorhandene Bepflanzungen in erhöhten Rabatten führen zu weiterer Erschwernis. Diese müssten vermutlich entfernt werden, um den nötigen Raum zu erhalten.

Konfliktpotential (mit sich in vorgeschriebener Richtung bewegenden Verkehrsteilnehmern) ergibt sich hier zudem bereits bei der Querung, da nach herrschender Erfahrung nicht davon auszugehen ist, dass Radfahrende in Gegenrichtung absteigen.

Es wäre des Weiteren erforderlich, die Markierungen im Bereich der Einmündung Morewoodstraße anzupassen (Einkürzung der Haltlinie, Aufbringen von Richtungspfeilen), um Raum für eine Ableitung am linken Fahrbahnrand zu gewinnen und den Radfahrenden das gefahrlose Einfädeln zu ermöglichen.

Die Herstellung einer Aufstelltasche sowie die entsprechende Signalisierung für Radfahrer ist anzudenken.

Für Radfahrende aus der Morewoodstraße in Richtung Norden (Hogrevestieg bzw. Wandsbeker Zollstraße/ Kehre) muss gegenüber der Einmündung eine Aufleitung hergestellt werden, um die Nutzung des vorgeschriebenen Radwegs in der Wandsbeker Zollstraße/ Rüterstraße in Richtung Wandsbeker Marktstraße zu ermöglichen.

In der Morewoodstraße bilden Hecken als Grundstücksbegrenzungen sowie rechtmäßig parkende Fahrzeuge eine Sichtbehinderung für Fahrzeuge, die aus den Einfahrten auf die Fahrbahn fahren. Die z. T. unter Fahrbahnniveau gelegenen Tiefgaragenausfahrten erschweren diesen Umstand zusätzlich. Dies führt unweigerlich zu einem erhöhten Unfallrisiko insbesondere bei Dunkelheit sowie schlechtem Wetter. Auch diesem Umstand könnte nur durch Wegordnung einzelner Parkplätze begegnet werden.

Vom Gewerbegebiet ausfahrende LKW (ggf. mit Anhänger) erfordern eine größere Schleppkurve, als PKW und müssen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen. Dies führt zu Konflikten mit Radfahrenden, die die Morewoodstraße in Gegenrichtung befahren.

 

Fazit:

Der Eingabe der Rad-AG sowie den Inhalten der Beschlussvorlage der Bezirksversammlung kann nach Abwägung aller Kriterien nicht entsprochen werden, da der zu erwartende Nutzen nicht im Verhältnis mit den bei regelkonformer Herstellung zu erwartenden Kosten steht. Zudem ist nach allgemeiner Erfahrung zwischen konkurrierenden Verkehrsteilnehmern hohes Konfliktpotential insbesondere bei der Querung der Wandsbeker Zollstraße und – in der Folge – der Querung der Morewoodstraße zu erwarten.

Sollte das Ansinnen trotz anderslautender Empfehlung weiterverfolgt werden, ist der Vorgang wegen der Betroffenheit von Lichtzeichenanlagen zur weiteren Prüfung an die VD 52 zu richten. Dies ist aus Gründen der Effektivität von unserer Seite noch nicht erfolgt.

Für die Erweiterung der Tempo30-Zone wäre zudem – in Abhängigkeit vom B-Plan das Bezirksamt Wandsbek zuständig.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n