21-2072

Einrichtung Tempo 30 Volksdorfer Grenzweg Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-1685)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.10.2020
01.10.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

PK 35 wird gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Tempo 30-Zone im Volksdorfer Grenzweg aus verkehrsrechtlicher Sicht möglich wäre.

 

 

Die Verkehrsdirektion 51 nimmt im Einvernehmen mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 35 zur o.g. Beschlussvorlage wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich liegt die Einrichtung von Tempo 30-Zonen im Zuständigkeitsbereich der BVM.

 

Aus hiesiger Sicht werden daher nachfolgend nur die verkehrsrechtlichen Aspekte beleuchtet.

 

Der Volksdorfer Grenzweg ist eine für die Abwicklung des überörtlichen Verkehrs wichtige Vorfahrtstraße. Er verbindet den Verkehr aus Schleswig Holstein (Ammersbek / Bargteheide) mit dem Ortsteil Volksdorf. Der Volksdorfer Grenzweg ist weiterhin eine Sammelstraße für die an-grenzenden Wohngebiete über die Straßen Klabundeweg, Henseweg, Grenzwisch und Brunsdorfer Weg. Er befindet sich zwischen den beiden Hauptverkehrsstraßen Bergstedter Chaussee und Volksdorfer Damm. Der ca. 825 m lange Straßenzug zeichnet sich durch beidseitige Wohnbebauung aus. Geparkt wird einseitig am Fahrbahnrand, so dass ein Begegnungsverkehr möglich ist.

 

Der aus Norden (Ammersbek / Bargteheide) kommende Verkehr hat, wenn er nach Volksdorf will, nur die Möglichkeit durch den Volksdorfer Grenzweg zu fahren. Alle weiteren nach Süden verlaufenden Straßen in Richtung Volksdorf sind Tempo 30 Bereiche, oder führen an einer Schule vorbei. An dem Knotenpunkt Bergstedter Chausse / Volksdorfer Damm kann der Verkehr nicht links in den Volksdorfer Damm einbiegen. Somit ist der Volksdorfer Grenzweg die einzige Straße, um diesen Verkehr aufzunehmen.

 

Der ÖPNV verkehrt hier momentan nicht, Planungen wären zu berücksichtigen.

 

Das in den vergangenen Jahren stetig gestiegene Verkehrsaufkommen im Volksdorfer Grenzweg wird im hohen Maße vom in beiden Richtungen dominierenden Durchgangsverkehr (weit überwiegend PKW) zwischen der Bergstedter Chaussee und dem Volksdorfer Damm verursacht.

 

Das ergab auch eine durchgeführte Messung mit dem Verkehrsstatistikgerät im Juli dieses Jahres. Die dabei festgestellten vom überwiegenden Teil der gemessenen Verkehrsteilnehmer gefahrenen Geschwindigkeiten bewegen sich auf einem unauffälligen Niveau.

 

Nach Informationen des PK 35 erfolgt in der Bergstedter Chaussee voraussichtlich in dem Zeit-raum 01.2021-11.2023 einer Grundinstandsetzung (Landesgrenze SH bis Saseler Damm). Für diesen Zeitraum hat der Volksdorfer Grenzweg die Funktion als Umleitungsstrecke, welches alternativlos ist. In der Planung für die Grundinstandsetzung ist keine Veränderung der Verkehrs-führung im Knotenpunkt Bergstedter Chausssee / Volksdorfer Damm vorgesehen.

 

Eine aktuelle Betrachtung der Situation vor Ort hat keinerlei Hinweise ergeben, dass Sicherheitsdefizite vorliegen könnten. Die Verkehrsunfalllage ist genauso wie das Geschwindigkeitsniveau völlig unauffällig.

 

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VWV-StVO) zu § 45 zu Absatz 1 bis 1 e, XI. Tempo 30-Zonen, Nr. 2 kommen Zonen Geschwindigkeitsbeschränkungen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Dies ist im Volksdorfer Grenzweg nach hiesiger Einschätzung nicht der Fall. Insofern wird die Anordnung einer Tempo 30-Zone im Volksdorfer Grenzweg für rechtlich nicht zulässig gehalten. Sollte es dennoch zu einer Entscheidung für Tempo 30 kommen, würde das PK 35 bei der Ausgestaltung bauliche Veränderungen anregen bzw. für notwendig halten, um auch tatsächlich eine Verkehrsberuhigung zu erreichen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n