Einrichtung mit Mobiliar, Unterhaltung und Pflege am Platz "Bei den Wandseterrassen" sicherstellen - öffentlich-rechtlichen Vertrag erfüllen Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN
Hamburg erlebt zur Zeit einen außergewöhnlich schönen Sommer. Lange trockene und sonnige
Abschnitte seit Mai machen den Sommer 2018 rekordverdächtig. Genau für solche Sommer war dasschon 2013 von engagierten Bürgerinnen und Bürgern und der Regionalpolitik entwickelte Konzeptzur Belebung der Wandseterrassen entstanden. Dieses Konzept war Grundlage einesinterfraktionellen Antrags in 2013 (Drs. XIX-4216), welcher so von der BezirksversammlungWandsbek beschlossen wurde. Der Beschluss und der Wunsch aller Beteiligten mündete 2015 ineinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Firma (…) als Sondernutzerin. Dieser öffentlich-rechtliche Vertrag gestattet der Sondernutzerin, auf demmittleren, 300 qm großen Teilstück der Wandseterrassen das Aufstellen von Stehtischen,Loungemöbeln, Bänken und Tischen. Absicht des Vertrages war u.a. die Einrichtung einesöffentlichen Biergartens ohne Verzehrzwang und Bedienung. Eine dem Vertrag angehängteZeichnung ist auch Inhalt des Vertrages. Eingezeichnet sind Sonnenschirme, Pflanzkübel, sowieSitzkissen und Heckenriegel. Genau diese Elemente waren als notwendig erachtet worden, um dieAufenthaltsqualität an diesem Ort zu steigern. Bunte Sitzkissen waren von der Sondernutzerindamals selbst vorgeschlagen worden und sind auf der kleinen Mauer und den Stufen derWandseterrassen eingezeichnet.
Konnte man 2016 und 2017 noch das schlechte Wetter dafür verantwortlich machen, dass auf demPlatz keine Lounge- und Biergartenmöbel gestellt wurden, so ist dies im Sommer 2018
unverständlich. Bis auf das vielgenutzte Spielgerät, Parkbänke und privat organisiertes Boulespielab und an ist die Sondernutzungsfläche leer und zudem ungepflegt. Lediglich die kleine Flächedirekt an der Fensterfront vor(…) wird gastronomisch genutzt.
Ziel war es, diesen zentral positionierten Platz zu beleben und zum Verweilen einzuladen. Durchdas Aufstellen einiger Bänke und des Spielgerätes haben Politik und Verwaltung den Anfanggemacht. Leider ist bislang seitens der Sondernutzerin aus dem Vertrag nichts umgesetzt worden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten zu klären, wann und in welcher Form der öffentlich-rechtliche Vertragvom April 2015 seitens der Sondernutzerin umgesetzt werden wird. Dem RegionalausschussRahlstedt möge zeitnah berichtet werden.