21-8953

Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor der Kita Heilig Kreuz Eingabe

Eingabe

Letzte Beratung: 16.05.2024 Regionalausschuss Walddörfer Ö 6.1

Sachverhalt

 

Folgende Eingabe ist der Geschäftsstelle am 08.05.2024 per E-Mail zugegangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 26.01.2023 wurde ein Antrag (DS 21-6276) auf Einrichtung einer Tempo 30 Strecke derKita Heilig Kreuz (Farmsener Landstraße 181a) mit folgender Begründung abgelehnt:

 

„Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke vor sozialen Einrichtungen ist an rechtliche Vorgaben gekoppelt, die in der Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (kurz: HRVV) festgeschrieben sind. Demnach muss die sozialeEinrichtung u.a. mit einem direkten Zugang zur Straße ausgestattet sein. Nebenfahrbahnen oder z.B. im Hinterhof betriebene Einrichtungen mit einer eigenständigen Auffahrt entsprechen grundsätzlich nicht den Kriterien. Der Begriff des „direkten Zugangs“ ist im rechtlichen Sinne also eng auszulegen.

 

Zwischen dem Gebäude der Kita Heilig Kreuz und der Farmsener Landstraße liegt eine ca. 25 Meter breite Parkfläche sowie ein längerer Gehweg. Ferner weist der Haupteingang der Kita keine direkte Verbindung zur Farmsener Landstraße auf. Im Ergebnis ist daher ein direkter Zugang im Sinne der HRVV zu verneinen. Darüber hinaus darf angenommen werden, dass wegen der unmittelbaren Nähe zum Kreisel Halenreie das Geschwindigkeitsniveau bereits heute weit unterhalb der theoretisch dort zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h liegen dürfte.

 

Aufgrund der eindeutigen Rechtslage sieht der Regionalausschuss Walddörfer letztlich davon ab, Weiteres zu veranlassen.“

 

Der Antrag wurde vor allem abgelehnt, weil kein „direkter Zugang“ der Kita zur Farmsener Landstraße bestehen würde.

Allerdings heißt es in denHRVV(Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) unter II.1 „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken.“

 

Wichtig ist die Formulierung „in der Regel“: Tempo 50 wird dort also als Ausnahme definiert.

In den HRVV findet sich hingegenkeine konkrete Entfernungsangabe, die als Entscheidungskriterium für „einen direkten Zugang“ anzuwenden wäre. Demzufolge erscheint der Verweis auf eine „ca. 25 Meter breite Parkfläche“ eine beinah willkürliche Festlegung des PK35 zu sein. Es stellt sich die Frage, auf welche Rechtsgrundlage oder Rechtsprechung sich der Verweis auf die „25 Meter“ bezieht.

 

Zudem heißt es inder Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (im Folgenden: „VwV-StVO“) zu Zeichen 274, Rz. 13: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel-und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen(z. B. Bring-und Abholverkehr mit vielfachem Ein-und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist.

 

Ein direkter Zugang zur Straße ist also auch garnicht alleiniges Kriterium für die Anordnung vonTempo 30. Vielmehr ist stets eine Gesamtbetrachtung des konkreten Einzelfalls erforderlich. Dabei sind alle Umstände einzubeziehen, die nahe legen, dass im Nahbereichder Einrichtung eine typischerweise erhöhte Gefährdungslage gegeben ist,der nur durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 begegnet werden kann.

 

Die Ablehnung der Polizei(behörde) mit einem Pauschalverweis auf einen fehlenden (Haupt-)Eingang an der Hauptverkehrsstraße ab, kann ermessensfehlerhaft sein.

 

Ich bitte den Regionalausschuss vor diesem Hintergrund, die erneute Prüfung der Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor der Kita Heilig Kreuzdurch die Straßenverkehrsbehörde unter Ausnutzung der rechtlichen Gestaltungsspielräume zu veranlassen.

 

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