21-2799

Einrichtung einer provisorischen Fußgängerampel und Umwandlung des Zebrastreifens an der Lemsahler Landstraße (in Höhe Fiersbarg) in eine sichere Fußgängerquerung mit einer Lichtsignalanlage Interfraktioneller Antrag der Fraktionen der Grünen, SPD, CDU, Die Linke und FDP

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.02.2021
Sachverhalt

 

Mit der Eingabe (Drucksache 21-1885) zur Verkehrssicherheit in Lemsahl-Mellingstedt wird u.a. die Einrichtung einer Fußgängerampel an der Lemsahler Landstraße (Höhe Einmündung Fiersbarg) gefordert. In der Beantwortung der Eingabe durch PK35 (Drucksache 21-2458) wird darauf hingewiesen, dass die Straßenquerung tatsächlich ein Risiko darstellt und sich in den vergangen 3 Jahren mehrere Unfälle ereignet haben.

Für die geplante Instandsetzung der Lemsahler Landstraße hat die damalige BWVI eine Prüfung zugesagt. Die Grundinstandsetzung ist allerdings erst in 2024 geplant (Drucksache 21-2181). Um hier kurzfristig eine Abhilfe zu schaffen, sollte an dieser Stelle bis zur Grundinstandsetzung eine provisorische Fußgängerampel installiert werden

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. Zu prüfen, wie der der vorhandene Zebrastreifen an der Lehmsahler Landstraße in Höhe Einmündung Fiersbarg durch Einrichtung einer provisorischen Fußgängerampel sicherer gemacht werden kann.
  2. Dem Regionalausschuss das Ergebnis mitzuteilen und
  3. gegebenenfalls noch in 2021 eine provisorische Fußgängerampel einzurichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n