21-3558

Einrichtung einer provisorische Fußgängerampel bis zur Fertigstellung der Lemsahler Landstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.06.2021 (Drs. 21-3462)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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26.08.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Grundsätzlich wird begrüßt, dass in den Planungen zur Grundinstandsetzung der Lemsahler Landstraße die Einrichtung einer Lichtsignalanlage in Aussicht gestellt wird. Um eine sichere Querung auch für die Übergangszeit zu gewährleisten, wird an der Bitte nach der Einrichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage festgehalten und dabei auf den Beschluss mit der Drs. 2799.1 verwiesen.

Die zuständige Behörde wird vor diesem Hintergrund darum gebeten, eine Erhebung der Querungszahlen im Bereich der Lemsahler Landstraße in Höhe der Straße Fiersbarg vorzunehmen.

 

 

Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung des Polizeikommissariats (PK) 35 wie folgt Stellung:

 

Im Hinblick auf die zurzeit stattfindenden Sommerferien (24.06.-04.08.2021), werden sich die ohnehin schon geringen Querungszahlen noch weiter verringern.

Aus hiesiger Sicht und nach Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat 35 ist eine adäquate Erhebung von validen Zahlen in dem vorgegebenen Zeitraum nicht zielführend im Sinne der Anfrage.

Es wird auch auf die Beantwortung der Drucksache 21-2799.1 und 21-2806 hingewiesen. In der hieß es "diese Zählung wurde aufgrund der sehr geringen Querungszahlen eingestellt. Es bestand andernfalls die Gefahr, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines Fußgängerüberweges bei Fortsetzung der Zählung nicht mehr gegeben wären."

Dies würde bedeuten, dass der Fußgängerüberweg weggeordnet werden müsste, da für die Aufrechterhaltung keine rechtliche Grundlage mehr besteht.

Darüber hinaus könnten sich die Zahlen ebenfalls auf die in Aussicht gestellte Lichtsignalanlage negativ auswirken.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n