Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) Stellungnahme im Zuge des Anhörungsrechts der Bezirksversammlung bei Standortentscheidungen (§28 BezVG) Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen
Die Bezirksversammlung Wandsbek befürwortet gemäß ihres Beschlusses 20-2771.1 vom 12.05.2016 die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft an der Eulenkrugstraße auf dem Flurstück 270 in Volksdorf.
Wir sind überzeugt, dass dieser Standort hinsichtlich einer ausgewogenen Verteilung von Geflüchteten über die Stadtteile äußerst geeignet und auch notwendig ist. Der Bereich Volksdorf hat im bezirklichen Vergleich bislang einen unterdurchschnittlichen Beitrag geleistet. Gleichzeitig hat der Stadtteil aufgrund seiner Sozialstruktur für die Aufnahme einer weiteren Flüchtlingseinrichtung sehr gute Voraussetzungen. Der neue Standort an der Eulenkrugstraße Höhe Buchenkamp trägt daher mit seinen 260 Unterbringungsplätzen sowohl zur Verbesserung der Stadtteilgerechtigkeit im Bezirk als auch zur Schaffung guter Integrationsvoraussetzungen bei. Wir begrüßen daher, dass es gelungen ist, für einen Zeitraum von bis zu 19 Jahren diese Fläche in Volksdorf zu finden, insbesondere nachdem trotz intensiver Prüfung kein geeignetes städtisches Grundstück bereitgestellt werden konnte. Mit dieser langen Laufzeit ist dieser Standort im stadtweiten Vergleich auch wirtschaftlich, was durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von f+w auch belegt wird.
Die Bezirksversammlung Wandsbek verfolgt bei der Unterbringung von Geflüchteten mehrheitlich drei Ziele: Wir wollen unserer humanitären und gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen, dies möglichst stadtteilverträglich und integrationsfördernd gestalten und übergeordnet die Stadtteilgerechtigkeit bei der Verteilung der Unterkünfte im ganzen Bezirk, gerade auch in den wohlhabenderen Stadtteilen, verbessern.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
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