20-4359

Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) Stellungnahme im Zuge des Anhörungsrechts der Bezirksversammlung bei Standortentscheidungen (§28 BezVG) Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek befürwortet gemäß ihres Beschlusses 20-2771.1 vom 12.05.2016 die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft an der Eulenkrugstraße auf dem Flurstück 270 in Volksdorf.

Wir sind überzeugt, dass dieser Standort hinsichtlich einer ausgewogenen Verteilung von Geflüchteten über die Stadtteile äußerst geeignet und auch notwendig ist. Der Bereich Volksdorf hat im bezirklichen Vergleich bislang einen unterdurchschnittlichen Beitrag geleistet. Gleichzeitig hat der Stadtteil aufgrund seiner Sozialstruktur für die Aufnahme einer weiteren Flüchtlingseinrichtung sehr gute Voraussetzungen. Der neue Standort an der Eulenkrugstraße Höhe Buchenkamp trägt daher mit seinen 260 Unterbringungsplätzen sowohl zur Verbesserung der Stadtteilgerechtigkeit im Bezirk als auch zur Schaffung guter Integrationsvoraussetzungen bei. Wir begrüßen daher, dass es gelungen ist, für einen Zeitraum von bis zu 19 Jahren diese Fläche in Volksdorf zu finden, insbesondere nachdem trotz intensiver Prüfung kein geeignetes städtisches Grundstück bereitgestellt werden konnte. Mit dieser langen Laufzeit ist dieser Standort im stadtweiten Vergleich auch wirtschaftlich, was durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung von f+w auch belegt wird.

Die Bezirksversammlung Wandsbek verfolgt bei der Unterbringung von Geflüchteten mehrheitlich drei Ziele: Wir wollen unserer humanitären und gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen, dies möglichst stadtteilverträglich und integrationsfördernd gestalten und übergeordnet die Stadtteilgerechtigkeit bei der Verteilung der Unterkünfte im ganzen Bezirk, gerade auch in den wohlhabenderen Stadtteilen, verbessern.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermeidung von Engpässen in der ortsnahen Versorgung mit Kita-Plätzen, ein zusätzliches Angebot zur Kinderbetreuung geplant ist. Sollte es nicht möglich sein, die in Volksdorf vorhandenen Angebote der Kindertagesbetreuung dem steigenden Bedarf gerecht werdend auszubauen, so ist dieses sicherlich eine notwendige Maßnahme, insbesondere um Akzeptanzproblemen der Unterkunft vor Ort vorzubeugen. Grundsätzlich vertritt die Bezirksversammlung Wandsbek jedoch die Auffassung, dass die Integration der Kinder aus der geplanten örU an der Eulenkrugstraße in die etablierten Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vor Ort dringend geboten ist, um eine gelingende Integration insgesamt zu gewährleisten.
  2. Die zuständige Fachbehörde wird daher gebeten, das nachfrageorientierte System der Kindertagesbetreuung durch geeignete Steuerungsimpulse dahingehend zu ergänzen, dass der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung in Volksdorf außerhalb der örU an der Eulenkrugstraße stattfindet.
  3. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung in Volksdorf zu unterstützen.
  4. Die Bezirksversammlung Wandsbek nimmt die auf der öffentlichen Informationsveranstaltung am 10.5.17 geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Umsetzung der vereinbarten Renaturierung des Flurstücks 270 der Gemarkung Volksdorf nach Beendigung der Unterkunft nach 15 Jahren sehr ernst. Sie wird sicherstellen, dass begleitend zum Bebauungsplan Volksdorf 46 mit den Eigentümern der Fläche ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen wird, in dem die Renaturierung des Flurstücks 270 verbindlich geregelt wird.

 

Anhänge

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