21-3434.1

Einkaufszentrum Friedrich-Ebert-Damm revitalisieren Beschlussvorlage des Regionalausschusses Kerngebiet Wandsbek

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.06.2021
Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek hat in seiner Sitzung am 09.06.2021 über den interfraktionellen Antrag der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen mit der Drs.-Nr. 21-3434 beraten und ihn bei punktweiser Abstimmung beschlossen.

-          Die Punkte 1.-6. sowie 8. wurden einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen

-          Der Punkt 7 wurde mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen, der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion, bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.

 

Das Einkaufszentrum Friedrich-Ebert-Damm stammt mit seinen zwei zehngeschossigen Hochhausscheiben aus den 60er Jahren und weist immer mehr Leerstände in den erdgeschossigen Ladengeschäften auf. Ende Juni verlässt nun auch die Hamburger Sparkasse den Standort. Der Wohn- und Gewerbestandort verliert weiter an Attraktivität.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern das aus den 60er Jahren stammende Einkaufszentrum Friedrich-Ebert-Damm wieder revitalisiert werden kann. Folgende Punkte möge die Verwaltung dazu veranlassen:

 

  1. Die Verwaltung tritt mit den Eigentümern der Flurstücke 399, 1041 und 1237 in Kontakt, um ein städtebauliches Konzept zu erwirken.
  2. Die Verwaltung prüft, ob städtebauliche Mittel zur Revitalisierung dieses Zentrums bereitgestellt werden können.
  3. Neue Gebäude sollen in der Höhe und Volumen vermittelnd zur umliegenden Wohnbebauung des Stadtteils sein und zur Attraktivitätssteigerung des Einzelhandelsstandortes beitragen.
  4. Weitere Hochhäuser nach HBauO werden ausgeschlossen.
  5. Die Stellplatzsituation des Standortes soll verbessert werden.
  6. Es möge eine bessere Wegevernetzung mit der neuen Ladenbebauung am Friedrich-Ebert-Damm 81 bis 85 ermöglicht werden.
  7. Entgegenstehende Vorbescheids- oder Bauanträge sollen bis zum Ende der städtebaulichen Prüfungen zurückgestellt werden.
  8. Der Oberbaudirektor möge bei den Planungen frühzeitig mit eingebunden werden.

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n