Eingruppierung des Personals im Arbeitsfeld OKJA/JSA/FamFö Antrag der Freien Träger Hans Berling, Franziska Kraft, Jörn Stronkowski, Oliver Klädtke, Hans-Jürgen Schinowski, Gabriele Tchurz, Anja Lindhorst-Albrecht
Letzte Beratung: 06.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 6.5
Das Thema Fachkräftemangel in der Jugendhilfe wird aktuell auf vielen Ebenen diskutiert, verwaltungsintern, beim Trägertreffen, bei der bezirklichen AG § 78 OKJA/JSA/FamFö.
Dazu gibt es darüber hinaus auch aktuelle wissenschaftliche Erhebungen zur Fachkräftesituation in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (2022 – 2024; Prof. Dr. Gunda Voigts, HAW Hamburg und Julia Hallmann, Forschungsverbund DJI/TU Dortmund).
Der Bedarf eines gut ausgestatteten Arbeitsfeldes mit entsprechenden Fachkräften wird in den aktuellen Krisenzeiten (aufkommender Rechtsruck/ Populismus, immer mehr Jugendliche stimmen autokratischen Positionen zu, Kriegsszenarien, Klimawandel….) immer deutlicher, bzw. ist dieser insbesondere auch während der Corona Pandemie bereits deutlich geworden. (Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der OKJA in Hamburg auf Grundlage der der Hamburger Studie „Kinder- und Jugendarbeit in Corona Zeiten“).
Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in der Jugendhilfe ist es wichtig für das Arbeitsfeld OKJA/JSA/FamFö konkurrenzfähige Stellen anzubieten bzw. Personal zu halten.
Uns geht es dabei ausdrücklich nicht um eine Besserstellung, sondern darum, vorhandene Konzepte für Sonderregelungen, wie sie z. B. für den ASD oder für Wohngruppen gelten, auch für unseren Arbeitsbereich anzuregen.
Beispiel: Für die Unterbringung von unbegleitet minderjährigen Ausländer*innen (umA) in der stationären Jugendhilfe in Hamburg wurde in Anbetracht des hohen Bedarfs in dem Arbeitsfeld sowie in Anbetracht des Fachkräftemangels eine Erweiterung der Fachkräftedefinition beschlossen. (Beschluss der Hamburger Vertragskommission nach § 78f SGB VIII gem. Ziffer 4 der gemeinsamen Geschäftsordnung)
Dort werden in der Vorlage des Amtes für Familie der Sozialbehörde für die Leistungsvereinbarungen einige Erweiterungen formuliert:
Auch wir möchten eine Eingruppierung für Erzieher*innen bzw. Sozialpädagog*innen in unseren Arbeitsfeldern dann vornehmen, wenn (potentielle) Mitarbeiter*innen einen (Hochschul-) Abschlusses und/oder Vorkenntnisse im jeweiligen Arbeitsfeld haben.
Beschluss:
Der JHA bittet die Sozialbehörde ein gleichartiges Instrument für die Arbeitsfelder OKJA/JSA/FamFö auf den Weg zu bringen.
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