21-2624

Eingabe Wehlbrook - Stellungnahmen MR und Polizei

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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20.01.2021
Sachverhalt

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 7.12.2020 um Einholung von Stellungnahmen der Polizei sowie MR Bergedorf zur vorliegenden Eingabe Drs.Nr. 21-2477 gebeten.

MR Bergedorf teilt mit:

Der Umbau (GI) der Soltaustre erfolgte im Rahmen einer Finanzierung mit Komplementärmitteln aus RISE.

Im kompletten Planungsbereich besteht die Fahrbahn aus Naturgroßsteinpflaster. Im Hauptverlauf der Straße (ausgenommen die schmalen Stichstraßen)schließt sich jeweils beidseitig daran ein 0,75 m breiter mit Betonsteinpflaster befestigter Streifen an. Der Streifen aus Betonsteinpflaster dient dazu den Radfahrern einen höheren Fahrkomfort zu bieten und gleichzeitig fungiert er als Entwässerungsrinne. Die Bordsteinansicht beträgt 12 cm.

Der Wunsch nach dieser Lösung kam aus der Politik und von betroffenen Bürgern und wurde in mehreren Anliegerbeteiligungen und zusammen mit dem Verkehrsausschuss erarbeitet.


Das PK 43 als r die Soltaustraße örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde teilt mit:

Der Zustand der Soltaustraße vor dem Umbau widersprach geltenden Gestaltungsvorschriften und wies größere Probleme für viele Verkehrsteilnehmer auf.

 

Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurden die Pläne zur Umgestaltung entwickelt.

Nach der Umgestaltung wurden die Gehwege erkennbar und klar gegliedert und Parkstände so gestaltet, dass Gehwege frei gehalten werden bzw. durch den Einbau von vornehmlich Fahrradbügeln frei gehalten werden.

Die Fahrbahn ist in einer Breite von 2,0 m mit Großpflaster aus Naturstein befestigt. Daran schließt sich jeweils beidseitig ein 0,75 m breiter Streifen an, welcher mit glattem Betonsteinpflaster befestigt ist. Die Gesamtfahrbahnbreite beträgt ca. 3,5 m.

 

Polizeiliche Bewertung:

Der Radverkehr kann in der 75 cm breiten Streifenrinne fahren. An den Parkständen (Schrägparkstände) fährt der Radverkehr damit sehr eng an den Fahrzeugen vorbei.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand des Radverkehrs gegenüber den Parkständen kann bei Nutzung der Streifenrinne nicht eingehalten werden.

 

Durch überparkte Parkstände nach hinten raus ist die Streifenrinne nicht mehr sicher zu befahren und der Radverkehr muss auf den unkomfortablen und für den Radverkehr verkehrsunsicheren Bereich ausweichen.

Dabei stellen die Längskante des Belagswechsels eine Sturzgefahr da. Ebenso ist das Kopfsteinpflaster bei Nässe sehr rutschig.

 

Der Radverkehr darf die Einbahnstraße in Gegenrichtung befahren. Markierungen von sogenannten Einlass-/Auslasspforten für den Radverkehr aus der Gegenrichtung sind aufgrund des Kopfsteinpflasters nicht angewendet worden/anwendbar.

 

Es ist täglich zu beobachten, dass eine Vielzahl von Radverkehren unter Einbeziehung des Gehwegs stattfinden. Spricht man diese Radverkehre an, verweisen sie auf die oben beschriebenen Problematiken.

Neben der Soltaustraße sind im Bereich Bergedorf Süd in den vergangenen Jahren weitere ähnlich aufgebaute Straßen im Rahmen der Siel - Erneuerungen saniert worden.

Alle diese Straßenweisen einen hohen Anteil an Radverkehren auf dem Gehweg auf, obwohl der Kraftfahrzeugverkehr eher gering ist und den Radverkehr nicht stark beeinflusst.

 

Das PK 43 hat deshalb zu einer nächsten anstehenden Grundinstandsetzung einer benachbarten Straße im Rahmen der Verschickung Stellung bezogen, die hier auszugsweise beigefügt ist:

 

Das bei den Straßensanierungsmaßnahmen der letzten Jahren im Wohnquartier Bergedorf Süd eingebrachte Großpflaster hat dazu geführt, das Radfahrer fast ausschließlich rechtwidrig auf den Gehwegen fahren. Dieses birgt ein hohes Konflikt- und Unfallrisiko zwischen Fußngern und Radfahrern insbesondere an Haus- und Grundstückseinfahrten.

Vereinzelt beschwerten sich bereits Fußnger beim zuständigen Stadtteilpolizisten und der StVB über die oben beschriebenen Verhaltensweisen, aber auch Radfahrer über den Fahrkomfort auf dem Kopfsteinpflaster.

Außerdem werden erfahrungsgemäß die durch das Großpflaster erhöhten Abrollgeräusche beim Befahren der Straße von Anwohnern als störend empfunden. In der Vergangenheit beschwerten sich Anwohner von Kopfsteinpflasterstraßen oft darüber, dass angeblich gerast würde, was durch Geschwindigkeitsniveaumessungen aber meist nicht bestätigt werden kann.

 

Bei der Oberflächengestaltung von Straßen ist je nach Funktion auf eine gute Begehbarkeit bzw. Befahrbarkeit r die jeweiligen Nutzergruppen zu achten.

Im Fahrbahnbereich ist insbesondere unter dem Aspekt der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie für die Wohnquartiere eine der jeweiligen Situation angemessene Materialauswahl zu wählen.

Der verbreiterte Einbau von einem 0,80 m breiten mit Betonsteinpflaster befestigten Streifen schafft keinen für den Radverkehr ausreichend dimensionierten sicheren Fahrraum.

Der Radverkehr benötigt in der Vorbeifahrt an parkenden Fahrzeugen aus Sicherheitsgründen gegenüber öffnenden Türen einen befahrbaren Streifen von 125 besser 150 cm.

 

Die gesellschaftliche Entwicklung und Senatsprogramme wollen ausdrücklich den Radverkehrsanteil fördern. Der Radverkehr entwickelt sich mit E-Mobilität, Auswahl an Lastenrädern, vielfältige Nutzungvon Kindertransportanhängern gerade in den citynahen Wohnquartieren.

Die hier in der Planung aufgeführte Materialauswahl berücksichtigt aus Sicht der StVB nicht die Belange von Radfahrern und letztendlich auch von Fußngern in ausreichendem Maße und steht so im Widerspruch zu den Bestrebungen des Senats, den Radverkehr zu fördern - wie auch den Umweltlärm so gering wie möglich zu halten.“

 

Das PK 38 als für die Straße Wehlbrook zuständige Straßenverkehrsbehörde teilt mit:

Die Straße Wehlbrook verläuft zwischen Remstedtstraße und Stellaustieg, ist mit Kopfsteinpflaster versehen und befindet sich in einer Tempo 30-Zone Wohngebiet. Die Fahrbahnbreite variiert zwischen 4,50 und 5 m. Zwischen Stellaustieg und Klettenstieg verfügt die Straße nur auf der westlichen Seite über einen Gehweg, der aufgrund der schlechten Befahrbarkeit des Kopfsteinpflasters für Radfahrer in beide Richtungen freigegeben ist. Allerdings beträgt die Gehwegbreite nur zwischen Remstedtstraße und Hausnummer 38 3-3,30 m, ab Hausnummer 40 Stellaustieg kommen wir aufgrund der Baumreihe nur auf 1 m plus geringer begrünter Nebenfläche.

Im Wehlbrook ist das Parken am Fahrbahnrand vorgesehen und wird besonders Höhe Klettenstieg für den Hol- und Bringverkehr zur Schule Neurahlstedt genutzt.

Nach heutigem Standard und unter Berücksichtigung des besonderen Schutzes der Fußnger als  schwächste Verkehrsteilnehmer wäre eine bauliche Umgestaltung des Wehlbrook aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde durchaus begrüßenswert.

Einer radfahrerfreundlichen Ausgestaltung unter Beachtung der Verwaltungsvorschrift zur StVO, der gültigen Planungsvorschriften und der Ausgestaltung des Radentscheids würde sich PK 382 grundsätzlich nicht verschließen.

PK 382 weist ausdrücklich darauf hin, dass in Tempo 30 Zonen keine Radverkehrsanlagen angeordnet werden dürfen, der Raumbedarf eines Radfahrers aber analog zu der für Schutzstreifen geforderten Breite von 1,50 m (Minimum 1,25 m) zu sehen ist. Gemäß Radentscheid dürfen Radfahrer nur mit einem Abstand von 1,50 m überholt werden.

Aus Sicht des PK 382 wäre der Sicherheits- und Komfortgewinn für Radfahrer und Fußnger bei einem Austausch des Kopfsteinpflasters gegen eine Asphaltdecke am größten.

Die Unfalllage im Wehlbrook ist bei Auswertung der letzten 3 Jahre vollkommen unauffällig.

 

Ob und inwieweit die Örtlichkeiten Wehlbrook und Soltaustraße miteinander vergleichbar sind, kann von hier aus nicht bewertet werden.

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n