Einfach, schnell, pragmatisch: Neuen Parkraum im Bezirk Wandsbek schaffen Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-0976.1)
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.36
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Ergänzende Punkte:
9. Die Verwaltung möge prüfen, ob vor der Holzmühlenstraße 1 auf dem nicht genutzten städtischen Flurstück 4052 Parken am Fahrbahnrand möglich ist.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Die Überprüfung hat Folgendes ergeben: das Parken am Fahrbahnrand ist in dem Bereich nicht möglich, weil nicht genügend Fahrbahnbreite vorhanden ist, um dabei die bestehenden Abbiegestreifen beizubehalten. Eine Reduzierung der bestehenden Abbiegestreifen ist aufgrund der Verkehrsstärken nicht realisierbar.
Sollte bei Punkt 9 das Parken auf dem Gehweg gemeint sein:
Das Parken auf dem Gehweg, unmittelbar vor der signalisierten Querung für den Fußverkehr, kann aus Gründen der Sichtbeziehungen (Sicherheit), nicht weiterverfolgt werden.
Die zur Verfügung stehenden Nebenflächen im Bereich des genannten Flurstücks sieht das Bezirksamt langfristig als Potentialflächen für:
• die Einrichtung von Baumstandorten/Radverkehrsanlagen/Gehwegen
• Anlegen eines Fahrsteifens in Richtung Norden (Auflösung der Einbahnstraße).
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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