Ein Stadtteilzentrum im Herzen Rahlstedts in der Schweriner Straße Interfraktioneller Antrag der Grünen- und SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.5
Bereits seit vielen Jahren setzt sich eine Gruppe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, Institutionen und Vereinen dafür ein, im Kern von Rahlstedt ein Stadtteilzentrum als Begegnungs- und Identifikationsort für alle Menschen in Rahlstedt zu schaffen.
Bisher ist es so, dass viele Vereine in eigenen Räumen kulturelle Angebote zur Verfügung stellen. Benötigt wird jedoch ein Haus, in dem diese Angebote gebündelt werden und Raum für Begegnung, für Neues und Kreativität geschaffen wird, z.B. durch ein Café, einen großen Veranstaltungsraum und kleinere Räume, die gemietet werden können. Bisher werden viele Rahlstedter Institutionen von der Bezirksversammlung Wandsbek finanziell unterstützt und durch bezirkliche Rahmenzuweisungen finanziert. Diese Finanzierungen zu bündeln könnte den Betrieb eines Stadtteilzentrums ermöglichen. Ungeklärt ist bisher die Frage der Finanzierung des Grundstückskaufs, der Errichtung eines Gebäudes und der laufenden Betriebskosten.
Vor ca. 4 Jahren wurde der Verein "Stadtteilzentrum e.V." gegründet. Diesem gehören viele Einzelpersonen und Rahlstedter Vereine an. Der Verein hat ein geeignetes, städtisches Grundstück in der Schweriner Straße/ Ecke Parchimer Straße identifiziert, auf dem sich heute ein Parkplatz befindet. Dafür legte der Verein im Jahr 2019 den Entwurf eines Gebäudes und ein Nutzungskonzept vor.
"Stadtteilzentrum e.V." hat sich im Dezember 2020 mit der Bitte an die Rahlstedter Bezirkspolitik gewandt, als Trägerverein für das Stadtteilzentrum zu fungieren und den 2019 vorgelegten Entwurf als Grundlage für die weitere Planung zu verwenden.
Gleichzeitig wandte sich eine der im oben genannten Verein organisierten Institutionen, das "KulturWerk Rahlstedt e.V." an die Bezirkspolitik. Diese baten darum, im Entwurf angemessen berücksichtigt zu werden.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt folgenden Beschluss fassen:
keine Anlage/n
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