21-6490

Ein Stadtteilzentrum im Herzen Rahlstedts in der Schweriner Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.09.2021 (Drs. 21-3776.1)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.02.2023
02.02.2023
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, einen runden Tisch gemeinsam mit dem Verein „Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“, den in diesem Verein organisierten Mitgliedsvereinen sowie der Regionalpolitik und interessierten Bürgern zu organisieren, um Einvernehmen herzustellen. Dabei soll sich an erfolgreich realisierten Stadtteilzentren, wie z.B. dem Körberhaus in Bergedorf orientiert werden und entsprechende Expertise hinzugezogen werden.
  2. Das Bezirksamt Wandsbek möge gemeinsam mit den zuständigen Behörden prüfen, ob und wie die Finanzierung und der Betrieb eines Stadtteilzentrums in der Schweriner Straße zu realisieren ist. Die Möglichkeiten der Umsetzung sollen dem Regionalausschuss Rahlstedt vorgestellt werden.

 

 

Vorbemerkung:

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat beschlossen, dass ein Runder Tisch gemeinsam mit dem Verein „Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V.“, den in diesem Verein organisierten Mitgliedsvereinen sowie der Regionalpolitik und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu organisiert werden solle, um Einvernehmen herzustellen. Ferner soll mit der zuständigen Fachbehörde die Finanzierung eines Stadtteilzentrums geklärt werden.

 

Hierzu teilt das Bezirksamt folgendes mit:

 

Bisher wurden folgende Schritte durchgeführt:

 

  1. 2019 Beauftragung einer Massenstudie
  2. Prüfung der Realisierbarkeit durch Sprinkenhof GmbH und dem Architektenbüro APP im Sommer 2020
  3. Beauftragung der STEG im Frühjahr 2021 mit der Untersuchung des Vorhabens und Nutzungskonzepts im Hinblick auf Umsetzbarkeit samt Hinweisen zum Raumprogramm, zur Trägerschaft, zur Nutzerzusammensetzung und zu Aspekten der Kosten und Finanzierung, ferner Betrachtung der inhaltlich-programmatischen, betrieblichorganisatorischen und baulich-räumlichen Dimensionen sowie Aussprache von Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
  4. Vorstellung der Ergebnisse im Juni 2022

 

Als wesentliches Ergebnis kann festgehalten werden

 

Die von dem Stadtteilzentrum Rahlstedt e.V. erarbeiteten Konzeptansätze bilden eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung des Stadtteilzentrums. Es gilt aber, einen Leitbildprozess anzustoßen, in dem eine inhaltliche Absichtserklärung sowie ein gemeinsames Leitbild (Überschrift, unter der sich alle Vereine wiederfinden) entwickelt und Wünsche an Funktionen formuliert werden, die im Stadtteilzentrum baulich abzubilden sind. Dabei muss jeder Verein transparent darlegen, wie er die Finanzierbarkeit der gewünschten Funktionen sicherstellt. Abschließend gilt es daraus ein finanziell hinterlegtes Raum- und Funktionsprogramm zu entwickeln und mit den Vereinen, den Finanziers und weiteren Akteuren abzustimmen.

 

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Bezirksamt

  1. Die STEG mit der Erarbeitung des oben dargestellten Leitbildprozesses zu beauftragen und
  2. die Finanzbehörde zu bitten, die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n