Ein niedrigschwelliges Begegnungszentrum für Meiendorf ermöglichen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und CDU
Letzte Beratung: 10.10.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.6
Wie bereits in dem Antrag mit der Drs.nr. 21-8727 dargelegt, besteht für Meiendorf die Möglichkeit, ein kleines, lang ersehntes Stadtteilbüro zu vertretbaren Kosten einzurichten.
Zur Erinnerung: Das als Interimslösung des BiM genutzte Ladengeschäft an der Ecke des neuen Einkaufszentrums Meiendorf steht ab 01.11.2024 wieder leer. Bislang als Interimsstandort des BIM genutzt, konnte dieses nun in die schön sanierten Räume des Bürgerhauses zurückziehen.
Damit droht dem jetzt durch vielfältige Aktivitäten belebten Ladengeschäft ein Rückfall:
Denn statt Licht, Leben, geöffneten Türen und Ankündigungen für Stadtteilkultur drohen mit Beginn der dunklen Jahreszeit abweisende, verklebte Fensterfronten und Leer- und Stillstand. Denkbar wäre auch eine Mitnutzung des Gebäudes durch die benachbarten Spielotheken. Besonders letzteres kann aber nicht im Interesse des Stadtteils sein.
Die Stadtteilkonferenz Meiendorf möchte dieses kleine Ladengeschäft daher gerne als Begegnungszentrum erhalten. (Drs.nr. 21-8727) Mittlerweile hat sich auch ein Träger gefunden, der ein tragfähiges Konzept vorgestellt hat. Dieses sieht die Anmietung des Ladengeschäfts durch den Verein „Nicht schnacken – Machen! e. V.“ vor.
Dieser eingetragene Meiendorfer Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, ehrenamtlich Menschen in prekären Situationen zu unterstützen. So wird unter anderem humanitäre Hilfe für Menschen in der Ukraine geleistet, aber auch bei Stadtteilfesten hat der Verein sich in der Zeit seines Bestehens einen guten Namen gemacht. Der Verein ist fester Bestandteil des Kulturwerks Meiendorf, bestens vernetzt und bringt sich und seine Aktiven damit vielfältig im Stadtteil ein.
Neuestes Projekt des Vereins ist die „Zuhörinsel“ - Ehrenamtliche sind einmal die Woche vor Ort und bieten an, „zuzuhören“. Es erfolgt keine Beratung, höchstens, sofern gewünscht, eine Verweisberatung. Die Ehrenamtlichen werden laufend geschult, es findet eine Supervision statt.
Das Angebot wird im Stadtteil gut angenommen, insbesondere Bewohner des Wildschwanbrooks und der benachbarten Seniorenwohnanlagen nehmen das Angebot gerne an. (Dieser Bedarf deckt sich im Übrigen mit den Erfahrungen, den die hauptamtlichen Mitarbeiter des BIM während der Zeit ihres Interimsstandortes gemacht haben).
Der Verein wäre bereit, das Ladenlokal anzumieten, finanziert sich aber ausschließlich über Spenden und kann folglich die Mietkosten nicht tragen.
Diese Kosten (Miet- und Nebenkosten) müssten vom Bezirk durch konsumtive Sondermittel finanziert werden.
Weitere Kosten, z.B. durch Personal, entstehen dem Bezirk nicht.
Die Anmietung erfolgt begrenzt bis zum 31.12.2025, der Verein wird gebeten, rechtzeitig vor Ablauf der Frist eine Bilanz der Ergebnisse dieses Stadtteilprojekts vorzulegen.
Eine dauerhafte Finanzierung der Miete aus bezirklichen Mitteln ist nicht möglich.
Die Verwaltung des Ladenlokals hat Interesse bekundet, die Räume an den Verein zu vermieten.
Der Verein benötigt zügig eine Entscheidung der Bezirksversammlung über die genaue Fördersumme, damit ein Zuwendungsantrag gestellt und daraufhin ein entsprechender Zuwendungsbescheid ausgestellt werden kann. Erst danach kann die Anmietung der Räumlichkeiten erfolgen.
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung darum gebeten:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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