21-3430

Durchgangsbeschränkungen an der S4 Baustelle auf das notwendige Minimum reduzieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3166.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.08.2021
11.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten, mit der DB in Kontakt zu treten und nach einer Lösung zu suchen, die sowohl in dieser konkret geschilderten Situation schnell Abhilfe schafft,
  2. ab Freitagabend für das gesamte Wochenende, eine sichere Durchgangsmöglichkeit an der Unterführung des Bahnhofs Wandsbeks zu gewährleisten,
  3. auch zukünftig darauf zu achten, dass Durchgangsbeschränkungen bei mit Augenmaß eingerichtet und auf das Notwendigste reduziert werden.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) aufgrund von Informationen der DB Netz AG:

 

Zu 1.:

Die Sperrung des „Wandsbeker Gehölz“ (zwischen Seydeckreihe - Gehölzweg) war aufgrund baulicher Zwänge (hier „Abriss der Mauer südlich der Personenunterführung“) und damit einhergehender Sicherheitserfordernisse in Abstimmung mit den zuständigen Behörden notwendig. Der südliche Zugang zur Unterführung war zu der Zeit ebenfalls bis einschließlich 23.05.2021 gesperrt. Seit Beginn der 21. KW sind die Sperrungen wieder aufgehoben.

 

Die Unterführung als Zugang zum Bahnhof Wandsbek war während der Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt gesperrt; der Zugang war stets einseitig möglich.

Aufgrund fahrlässiger Missachtungen, Umgehungen und Beschädigungen des zeitlich be-grenzten, formalen Betretungsverbots sowie der Absperrungen wurden zwischenzeitlich bestehende Absperrungen seitens der DB Netz AG instandgesetzt und verstärkt, um unerlaubtes Betreten zu verhindern.

 

Über die o.g. Verlängerung der Sperrung ab dem 07.05.2021 hatte die DB Netz AG die Anwohner:innen entlang des Planfeststellungsabschnitts 1 über die etablierte „Max Maulwurfsendung“ am 26.04.2021 informiert. Darüber hinaus waren die Plakate im Wandsbeker Gehölz inhaltlich aktualisiert worden.

 

Zu 2.:

Es ist grundsätzliche Maßgabe für die DB Netz AG und dort anerkannt, das Wandsbeker Gehölz maximal begehbar und die Wegebeziehung zum Bahnhof Wandsbek im Zuge der Baumaßnahme der S4 aufrecht zu erhalten. Um die Sicherheit Aller zu gewährleisten, ist es jedoch erforderlich, das Wandsbeker Gehölz während der Baumaßnahmen zeitweise zu sperren. Dieses geschieht in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden, u.a. dem zuständigen Polizeikommissariat und dem Bezirksamt Wandsbek. In dem Zuge werden u.a. Art und Umfang von Sperrungen festgelegt, die neben der Sicherheit aller Beteiligter auch den Schutz der Bäume im Blick haben.

 

Zu 3.:

Die DB Netz AG ist angehalten und hat versichert, auch künftig den Durchgang im Wandsbeker Gehölz so lange wie möglich zu erhalten und sämtliche Beeinträchtigungen bei Durchgangsbeschränkungen für alle Beteiligten zu minimieren.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n