22-1986

Durchfahrt Feldweg in "Großer Heide" verhindern Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.05.2025 (Drs. 22-1420.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 18.09.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.17

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Bezüglichen der nicht gewünschten Durchfahrtsmöglichkeit zwischen Rahlstedt und Barsbüttel über die Feldmark wird die zuständige Fachbehörde gebeten

1. sich bei den zuständigen Schleswig-Holsteiner Stellen mit Nachdruck für die Aufstellung des Verkehrszeichens 250 „Durchfahrt verboten“ mit dem Zusatzzeichen 1026-36 Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ an allen notwendigen Stellen auf Schleswig-Holsteiner Seite einzusetzen und

2. sich bei den zuständigen Schleswig-Holsteiner Stellen mit Nachdruck für die Wiederaufstellung von Schranken mit Schloss einzusetzen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt Wandsbek gebeten auf Hamburger Seite am Rahlstedter Heideweg und am Bessenkamp die Aufstellung von Schranken zu prüfen und sofern möglich ins Arbeitsprogramm aufzunehmen und zeitnah umzusetzen. Für die Grundstückseigentümer der Splittersiedlung am Bessenkamp ist ggf. eine Ausgabe von Schlüsseln für die Schranken in Betracht zu ziehen.

Das Polizeikommissariat 382, als örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde, nimmt zu der o.a. Beschlussempfehlung folgendermaßen Stellung:

Das Petitum mit der Bitte um Stellungnahme lässt weder eine örtliche, noch eine sachliche Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariat 38 zu dem in Rede stehenden Thema erkennen. Um die gewünschte Abhilfe zu schaffen, müsste eine Entwidmung des Feldwegs und die Aufstellung des Zeichens 250 StVO, ,,Durchfahrt verboten" mit dem Zusatzzeichen 1026-36 StVO, landwirtschaftlicherVerkehrs frei", auf schleswig-holsteinischen Staatsgebiet durch Behörden des Landkreises Stormarn erfolgen und angeordnet werden. In Hamburg werden Entwidmungen von öffentlichen Wegen gern. des Hamburgischen Wegegesetzes durch die Wegeaufsichtsbehörden beschlossen. Aufgrund der Nähe der sachlichen Zuständigkeit wird empfohlen sich, für die Kontaktaufnahme zur entsprechenden schleswig-holsteinischen Stelle, an die zuständige Wegeaufsichtsbehörde des Bezirksamtes Hamburg­Wandsbek zu wenden.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Die Bezirksverwaltung hat zusätzlich zur Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde die Aufstellung von absperrenden Elementen mit der Feuerwehr abgestimmt.

Feuerwehr: „Von Seiten der Verkehrsflusskoordination Feuerwehr Hamburg kann eine Durchfahrtssperre (Schranke) errichtet werden, sofern diese mit einer B-Schließung (Feuerwehr) versehen ist. Die Anwohner der Splittersiedlung können mit einer Untergruppe der B-Schließung diese selbständigöffnen.“

Sobald die Punkte 1. und 2. des Beschlusses durchgeführt worden sind und eine dortige Aufstellung der Absperrungen/Schranken beschlossen ist, wird W/MR ebenfalls auf der Hamburger Seite Absperrelemente nachrüsten, die die von der Feuerwehr beschriebenen Schließungen enthalten.

W/MR ist auf eine Rückmeldung/Zeitschiene der für die Punkte 1. und 2. zuständigen Dienststelle angewiesen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
18.09.2025
Ö 14.17
Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Rahlstedt Barsbüttel Rahlstedter Heideweg Bessenkamp Bessenkamp

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