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Die ehemalige Chemiefabrik am Stadtrand 62 - Stand der Bodenbelastung und Zukunft des Geländes Auskunftsersuchen vom 15.11.2022

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 02.02.2023 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3

Sachverhalt

 

Auf dem Grundstück Am Stadtrand 62 war seit den 1930er Jahren bis zur Jahrtausendwende ein chemischer Betrieb ansässig.               2015 wurde das mit Schadstoffen belastete Grundstück von der Freien und Hansestadt Hamburg gekauft.

 

Mittelwelle wurden Erdarbeiten zum Austausch des mit leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) stark verunreinigten Bodens durchgeführt. Die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beschreibt die notwendigen Maßnahmen wie folgt:

 

„LCKW sind bereits ins Grundwasser eingedrungen und dort praktisch nicht biologisch abbaubar. LCKW sind giftig und als krebserregend eingestuft. Der belastete Boden muss daher ausgetauscht werden. Nach dem Abbruch des Gebäudebestandes des ehemaligen Chemiebetriebes konnten Untersuchungen wie die Kampfmittel-sondierungen und Probenahmen erfolgen, um die Belastungen im Boden genau zu lokalisieren und damit die Sanierung präzise vorzubereiten.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet unter Beteiligung der Finanzbehörde das o.g. Auskunftsersuchen wie folgt:                                                  15.12.2022

 

  1. Welche Kosten sind seit Kauf für das Gesamtprojekt der Bodenwiederherstellung entstanden bzw. wurden für noch laufende oder geplante Maßnahmen veranschlagt (bitte zeitlich chronologisch unter Angabe der Maßnahmen, Kosten sowie Finanzierungsquellen angeben)?

 

BUKEA:

Die Gesamtkosten der Sanierung des Grundstücks „Am Stadtrand 62“ durch Bodenaustausch betragen gemäß einer Kostenberechnung aus dem Jahr 2021 rd. 9,02 Mio. Euro (brutto). Diese setzen sich zusammen aus rd. 7,2 Mio. Euro (brutto) Sanierungskosten, zusätzlich rd.1,05 Mio. Euro (brutto) Baunebenkosten und einem Aufschlag 10 % Kostenvarianz auf die Sanierungskosten (für Preissteigerungen und Ausführungsrisiken). Die Kostenberechnung erfolgte gemäß den Vorgaben der VV-Bau in Verbindung mit der Drs. 20/6208 „Kostenstabiles Bauen“. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Kosten sicher eingehalten.

 

In den Jahren 2015 - 2021 sind für den oberirdischen Abbruch der Gebäude, die Erkundungen, die Planung und Bauvorbereitung Kosten von rd. 0,82 Mio. Euro (brutto) angefallen. Diese Kosten sind in den genannten Kosten von rd. 9,02 Mio. Euro enthalten. 

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Haushaltsmitteln der BUKEA. Die ehemaligen Grundstückseigentümer haben 2015 einmalig einen Beitrag in Höhe von 70 Tsd. Euro zur Sanierung von Boden und Grundwasser an die BUKEA gezahlt. Nach erfolgreicher Sanierung soll das Grundstück in 2023 vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verkauft werden. Der Verkaufserlös wird zur Finanzierung der Kosten des LIG (u.a. Baureifmachungskosten sowie Verwaltungs- und Vermarktungskosten) und zur Teilfinanzierung der Sanierungskosten verwandt, die von der BUKEA zu tragen sind.

 

 

  1. Welcher Verwendung soll das Grundstück nach erfolgter Sanierung zugeführt werden?

 

  1. Falls noch keine Folgepläne bestehen; welche Möglichkeiten wird das Grundstück mit Blick auf die Bodenqualität nach Abschluss aller Maßnahmen voraussichtlich entfalten bzw. welche Verwendungswecke (z.B. Wohnbebauung) werden weiterhin ausgeschlossen sein?

 

BUKEA zu den Fragen 2. und 3.:

Das Grundstück soll nach der Sanierung entsprechend seiner Planrechtsausweisung als Gewerbefläche genutzt werden.

 

 

  1. Welche Mengen an LCKW sind über die Jahrzehnte voraussichtlich in das Grundwasser gelangt (bitte so detailliert wie möglich)?

 

BUKEA:

Für eine Berechnung der tatsächlichen Mengen liegen keine geeigneten Untersuchungen vor.

 

 

  1. In welchem Zeitraum ist LCKW in das Grundwasser gelangt (bitte unter Angabe der erstmaligen Kenntnisnahme seitens der Behörde)?

 

BUKEA:

Die chemische Fabrik war von 1931 bis 2000 auf dem Grundstück ansässig und produzierte dort unter Verwendung von LCKW, Aromaten und anderen Stoffen Pflege-, Reinigungs- und Bautenschutzmittel. Es ist davon auszugehen, dass es in diesem Zeitraum zur Kontamination des Bodens und des Grundwassers gekommen ist. Von ca. 1962 bis ca. 1988 hat die Firma LCKW (Trichlorethen, Tetrachlorethen) und Aromaten (Testbenzin) in unterirdischen Tanks gelagert. Die Produktionskessel der Anlage sind u. a. durch Rohrleitungen mit Trichlorethen, Tetrachlorethen und Testbenzin beschickt worden. Vor dem Einbau der unterirdischen Tanks wurden die Chemikalien von Tankwagen in Fässer abgefüllt.

 

Die ersten Bodenuntersuchungen waren 1994 im Rahmen des B-Plans Farmsen-Berne 29 im Umfeld der ehemaligen Trabrennbahn durchgeführt worden. Dabei wurden im Bereich der Altlastverdachtsfläche „Am Stadtrand 62“ massive Belastungen des Bodens und des Grundwassers durch LCKW festgestellt.

 

 

  1. Wurde das Grundwasser über die zu sanierende Fläche hinaus mit LCKW belastet?

 

BUKEA:

Ja, die Schadstoffe haben sich mit dem natürlichen Grundwasserabstrom in Richtung Nord-Nordwest über die Grundstücksgrenzen hinaus ausgebreitet.

 

 

  1. Welche Brunnen, Firmen und Haushalte wurden – in welchen Zeiträumen - mit dem belasteten Grundwasser versorgt?

 

  1. Wann wurde die Versorgung der mit dem verseuchten Grundwasser belieferten Firmen und Haushalte gestoppt?

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Aufnahme - auf Basis der vor Ort gemessenen Werte - von LCKW auf den menschlichen Organismus? 

 

  1. Wurden in dem Gebiet Erkrankungen (auch Verendung) von Tieren im Zusammenhang mit LCKW festgestellt?             

 

a.)    Wenn ja, welche? 

 

b.)    Falls nein, wurde ein entsprechender Zusammenhang jemals untersucht?

 

 

BUKEA zu den Fragen 7 bis 10:

Es wurden und werden keine Firmen und Haushalte mit belastetem Grundwasser versorgt. Die Trinkwasserversorgung in Hamburg erfolgt über die Hamburger Wasserwerke und nicht direkt aus dem Grundwasser. Zudem existieren im Bereich der Grundwasserverunreinigung keine bekannten privaten Förderbrunnen. Zudem gab und gibt es nach Kenntnis der BUKEA keinen Kontakt von Menschen oder Tieren mit der Grundwasserverunreinigung

 

 

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