Die Arche Kinderstiftung: Antrag auf Mittel aus der Rahmenzuweisung KJ für 2025
Letzte Beratung: 27.11.2024 Jugendhilfeausschuss Ö 8.4
Die Arche Kinderstiftung hat mit Datum des 27.06.24 eine Zuwendung in Höhe von 100.000 EUR für zwei Personalstellen aus Mitteln der Rahmenzuweisung KJ beantragt (siehe Anlage).
Die zusätzlichen Stellen sollen im Kinderbereich für die außerschulische Lernförderung und im offenen Jugendbereich für die pädagogische Begleitung der Essensangebote und für geschlechtsspezifische Gruppenarbeit eingesetzt werden.
Der anerkannte Träger der Jugendhilfe wird bisher größtenteils über Spenden finanziert.
Das Angebotsspektrum der Arche umfasst u.a. die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Mahlzeiten am Mittag und Abend, die Begleitung von Eltern und Familien, die individuelle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der außerschulischen Lernförderung, einen offenen Kinder- und Jugendbereich, Integrationsangebote, jährliche Ferienfreizeiten und themenbezogene Workshops. Für die Integrationsangebote erhält der Träger über die Förderrichtlinie Sozialräumliche Integrationsnetzwerke (SIN) eine jährliche Zuwendung.
Die Arche Kinderstiftung hatte zuletzt für 2022 eine Zuwendung aus Mitteln der Rahmenzuweisung KJ beantragt. Der JHA hat den Antrag mit Verweis auf das Jugendhilfeplanungsinstrument, den Wandsbeker Algorithmus abgelehnt, da sich für Jenfeld kein erhöhter Bedarfsdruck ableiten ließ und der Stadtteil über eine funktionierende Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit verfügt (s.a. Drs. 21-3741).
Die Sozialräume Jenfeld-Ost und Jenfeld-West weisen gemäß des Wandsbeker Algorithmus nach wie vor keinen prioritären Bedarfsdruck aus. Die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendarbeit ist in Jenfeld unverändert vorhanden.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Unterausschuss des JHA, Planung und Haushalt, auf der Sitzung vom 20.11.24 gegen eine Bewilligung des Zuwendungsantrags ausgesprochen.
Beschluss:
Der JHA wird um Kenntnisnahme und Beschlussfassung gebeten.
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