Der beabsichtigte Verkauf der Henneberg-Burg wirft Fragen auf Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 15.05.2024 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.8
In Hamburg-Poppenbüttel befindet sich oberhalb des Stausees bei der Alsterschleuse die 1987 erbaute Hennebergburg, eine Miniaturnachbildung im Maßstab 1:4 der Stammburg des Erbauers Albert Henneberg bei Meiningen. 1942 wurde das Bauwerk vom damaligen Eigentümer der Stadt überlassen, um dort den geplanten Alsterwanderweg zu realisieren, dessen Planung aber nie umgesetzt wurde. Im Jahr 1990 verkaufte die Stadt das Burggrundstück, 1991 wurde die Burg unter Denkmalschutz gestellt, Wohnen und gewerbliche Nutzung waren untersagt. Die Auflagen und Vereinbarungen mit den jeweiligen Eigentümern der Burg wurden nichtöffentlich im Regionalausschuss bzw. dem Ausschuss für Bauangelegenheiten behandelt.
Jetzt wird die Hennebergburg für knapp 1,9 Millionen Euro vom Immobilienmakler Grossmann & Berger als Villa mit 71 qm Wohn- und 20 qm Nutzfläche sowie 3.173 qm Grundstück mit direktem Alsterzugang zum Kauf angeboten mit dem Hinweis, dass bis auf den Denkmalschutz seit 2 Jahren keine weiteren Nutzungsbeschränkungen bestehen.
Der Senat der FHH teilt hierzu auf eine kleine Anfrage (Drucksache 22/15102) des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) mit, dass am 23.03.2021 durch eine Vereinbarung des aktuellen Eigentümers mit der Finanzbehörde/Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und dem zuständigen Bezirksamt Einigkeit in dem Ziel hergestellt wurde, dass durch die Bewirtschaftung der Burg Henneberg und die damit verbundenen Erlöse ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt des Denkmals geleistet werden soll, und dass die Burg als eine der zentralen Kulturstätten im Alstertal erhalten werden soll.
Bei den gewerblichen Nutzungen der Burg sollen vor allem kulturelle Zwecke im Vordergrund stehen, auch kommerzielle Veranstaltungen sind möglich, wenn sie nicht in der Gesamtschau überwiegen und der Charakter des Denkmals gewahrt bleibt. Innerhalb dieser Grenzen dürfen hotelähnliche, temporäre Übernachtungsmöglichkeiten für maximal zwei Personen angeboten werden. Die Eigentümer haben sich zudem verpflichtet, der Freien und Hansestadt Hamburg ein Konzept über die Nutzungen der Burg Henneberg zuzuleiten.
Außerdem heißt es, dass eine Bebauung des Burghügels durch den Denkmalstatus ausgeschlossen sei und es keine Veranlassung gäbe, den Denkmalstatus infrage zu stellen. Aufgrund der Festsetzung des Grundstücks als Grünfläche/Außengebiet bestehe für das Grundstück keine allgemeine Zulässigkeit auf eine Wohnbebauung.
Der von den Eigentümern erteilte – bis auf den Denkmalschutz auflagenfreie – Verkaufsauftrag mit einem Verkaufspreis, der sich am Grundstückswert für eine Wohnbebauung zu orientieren scheint, wirft Fragen auf, die einer zeitnahen Klärung bedürfen.
Der Regionalausschuss Alstertal möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
im nächsten Ausschuss für Bauangelegenheiten des Alstertals nichtöffentlich über
- den aktuellen Zustand des Bauwerks und des Burghügels,
- das von den Eigentümern vorgelegte Nutzungskonzept,
- die ggfs. mit den Eigentümern für den Fall eines Verkaufs bestehenden Vereinbarungen zu berichten
und in diesem Zusammenhang auch darauf einzugehen, wie eine privatwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks für Wohnbebauung zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann.
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