Denkmalgeschütztes Ensemble Jenfelder Au Auskunftsersuchen v. 15.07.2021
Letzte Beratung: 07.09.2021 Ausschuss für Haushalt und Kultur Ö 6.2
Seit einigen Jahren nimmt das Neubaugebiet an der Jenfelder Au (Bebauungsplan Jenfeld 23) immer mehr Gestalt an. Je mehr die Wohnbebauung Gestalt annimmt, desto derangierter mutet das unter Denkmalschutz stehende Ensemble ehemaliger Kasernengebäude am Baufeld 13 an, in welchem entsprechend der Begründung zum Bebauungsplan Jenfeld 23 übergangsweise Studentenwohnungen für Studierende der Helmut-Schmidt-Universität eingerichtet sind. Ferner ist das ehemalige Kantinengebäude in eine Kindertagesstätte umgebaut worden. Hier sollen auch Einrichtungen der Jugendhilfe entstehen.
Die ehemaligen Kasernengebäude sind nach Lothar von Trotha, Hermann Wißmann, Emil von Zelewski, Friedrich Schele und Kurt Schleinitz benannt, deren Namenszüge groß und gut lesbar an den Fassaden angebracht sind. Ebenso wie ihre Reliefs, ergänzt durch die von Paul von Lettow-Vorbeck und Eduard Liebert.
Zwei Erklärtafeln zzgl. deren englischer Übersetzung am Eingang des Trotha Hauses, wo zusätzlich ein Schild mit dem Hinweis „militärischer Sicherheitsbereich“ angebracht ist, bemühen sich um eine historische Einordnung der genannten Personen, deren „Leistungen“ sich im Wesentlichen auf brutale Unterdrückung und genozidale Aufstandsbekämpfung in den afrikanischen Kolonien des Deutschen Kaiserreichs beschränken.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt: 03.08.2021
Die Finanzbehörde (FB) antwortet wie folgt: 04.08.2021
Wenn ja, in welcher (bitte für jedes Flurstück auflisten)?
FB:
Flurstück |
Gebietskörperschaft |
3259 |
nein |
3260 |
nein |
3261 |
nein |
3278 |
nein (verkauft von FHH) |
3283 |
nein |
3324 |
nein (verkauft von FHH) |
3360 |
FHH (Straße) |
FB:
Flurstück 3324 wurde im April 2017 von der FHH für den Betrieb einer Kindertagesstätte im denkmalgeschützten Bestandsgebäude verkauft, die im Jahr 2018 eröffnet wurde.
Flurstück 3278 ist im Juli 2021 von der FHH an einen privaten Käufer verkauft worden, der in dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude innerhalb der üblichen Fristen (Baubeginn: 6 Monate, Baufertigstellung: 24 Monate) 26 Wohneinheiten herstellen muss, davon zwei als Wohngemeinschaft für mindestens vier Personen.
Bei Flurstück 3360 handelt es sich um die Hermine-Albers-Straße, die in ihrer Funktion als öffentliche Wegefläche weiter benötigt wird und im Eigentum der FHH verbleiben soll.
Die Flurstücke 3259, 3260, 3261 und 3283 sind mit denkmalgeschützten Wohngebäuden bebaut und befinden sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), einer Anstalt öffentlichen Rechts.
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen hat sich im Frühjahr 2021 wegen der Möglichkeit eines Erwerbs der Kasernengebäude bei der BImA erkundigt. Die BImA teilte daraufhin mit, dass die Bundeswehr diese Gebäude langfristig als Unterkunft für studierende Soldaten bzw. Beschäftigte des Bundeswehrkrankenhauses weiternutzen möchte. Hierzu seien Investitionen in die denkmalgerechte Modernisierung der Gebäude geplant und es werde ein möglicher Ausbau der Dachgeschosse geprüft.
FB zu den Fragen 3 und 4:
Die FHH verfügt dort über keine Objekte, die vergeben werden könnten.
BKM:
Die Weiterentwicklung des sogenannten "Tanzania Parks" und der Umgang mit dem proble-matischen Bauschmuck an den Kasernengebäuden waren in den letzten Jahren wiederholt Gesprächsthemen mit engagierten Ehrenamtlichen aus Jenfeld. Vorgeschlagen wurde u.a., dass der Bauschmuck kontextualisiert oder im Rahmen einer künstlerischen Intervention thematisiert wird. Konkrete Planungen oder eine konkrete Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt fanden bisher dazu nicht statt.
Empfehlenswert wäre ein vom zuständigen Bezirksamt moderierter Beteiligungsprozess mit den vor Ort aktiven Initiativen, Interessenvertretungen der bisherigen und künftigen Nachbar-schaft und den Nutzerinnen und Nutzern der öffentlichen Flächen.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.