Deepenhorngraben und Deepenhornteich Pflege und Kontrolle - Teil II Kleine Anfrage vom 07.03.2019
Mit Drucksache 20 / 3337 wurde zu den Beschlüssen Drucksache 20 / 2225 und
20 / 2225.1 vom Bezirksamt Wandsbek Stellung genommen. Durch mehrere Anlässe haben sich weitere Fragen ergeben. Der Deepenhorngraben (GKZ 5956868) endet auf Flurstück 959 als offener Straßengraben und wird dann verrohrt zum Deepenhornteich geführt. Das Ende des Straßengrabens wurde teilweise mit Gartenabfällen gefüllt. Ein Beginn der Verrohrung ist nicht zu erkennen. Die Verrohrung des Depenhorngrabens führt über Privatgrundstücke (siehe Geo-Online Gewässernetz). U.a. auf dem Flurstück 4263 durch oder unter dem Gebäude, auf den Flurstücken 524, 2895 und 529 über die Grundstücke.
Mit der Antwort zur Drucksache 20-6170 wurde u.a. mitgeteilt:
Grundsätzlich ist derjenige für die Unterhaltung von Gewässern zuständig, auf dessen Grund das Gewässer verläuft. Für den Ablauf vom Deepenhorngraben zum Deepen-hornteich werden vertiefende Erkenntnisse aus der oben genannten Untersuchung erwartet. Abschließende Angaben sind derzeit nicht möglich.
Zur Frage 3 in Drucksache 20-6170 gab die Verwaltung folgende Antwort:
Über eine Information der Flurstückseigentümer soll anhand der Erkenntnisse aus der in der Vorbemerkung genannten Untersuchung entschieden werden.
In Drucksache 20-7072 hat die Verwaltung u.a. mitgeteilt:
In älteren Siedlungsgebieten ist der Verlauf von Entwässerungssystemen, die nicht zum Regensielnetz der Hamburger Stadtentwässerung gehören, nicht immer vollständig dokumentiert. Als Vorflut aus der Pusbackstraße wurde nach Recherchen vor Ort und Auswertung von Grundstückentwässerungsakten eine über ein Privatgrundstück verlaufende Gewässerverrohrung ausgemacht, die in den mit Gewässernamen Deepenhorngraben bezeichneten Straßengraben an der Meiendorfer Straße und von dort über weitere Privatgrundstücke Richtung Deepenhornteich entwässert (die Beschreibung aus der Drucksache 20-3337 wird hiermit insofern korrigiert, als dass nach damaligen Kenntnissen von einer Entwässerung über das Regenwassersiel im Nordlandweg ausgegangen wurde).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 15.03.2019
Ja. Es muss dort unter 1. heißen „Meiendorfer Weg“.
Nein. Die Ergebnisse der in der Drucksache 20-6170 erwähnten Untersuchungen liegen noch nicht abschließend vor. Im Übrigen geht das Bezirksamt davon aus, dass den jeweiligen Eigentümern die Unterlagen zu ihrer Grundstücksentwässerung bekannt sind.
Bei den ausgewerteten Akten handelt es sich um die beim Bezirksamt als Wasserbehörde geführten Akten zu Grundstücken, die an die Gräben und Gewässers angeschlossen sind. Wasserrechtliche Erlaubnisse werden darüber hinaus beim Wasserbuch der Behörde für Umwelt und Energie registriert. Die Akten unterliegen dem gängigen Akteneinsichtsrecht. Für Grundstücke, die direkt an ein Siel angeschlossen sind, werden die Akten bei der Hamburger Stadtentwässerung geführt.
Wenn parallel zum Bauantrag ein Antrag auf Erlaubnis der Einleitung gestellt wird, wird die Erlaubnis im Verfahren nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung Bestandteil der Baugenehmigung. Zu Bauvorhaben, die nach dem vereinfachten Verfahren des § 61 der Hamburgischen Bauordnung genehmigt werden, wird die ggf. erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis im eigenständigen Verfahren nach dem Wasserrecht erteilt. Eine Beteiligung der Wasserbehörde am vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Ja. Die Antwort bezieht sich auf die Flurstücke für den Zeitraum ab 2002.
Flurstücksnummer |
Belegenheit |
Anträge |
524 |
Meiendorfer Weg 5 |
- § 63 HBauO Neubau eines Mehrfamilienhauses (ca. 12 WE) (2018) – Beantwortung der Einzelfragen |
2895 |
Deepenhorn 2 |
- |
529 |
Deepenhorn 4 |
- § 1 HmbWoBauErlG Doppelcarport mit Abstellraum (2002) - genehmigt - § 61 HBauO Anbau eines Wintergartens (2007) - genehmigt |
1892 |
Heubergerstraße 29 |
- § 61 HBauO Ausbau eines Dachgeschosses (2015) - genehmigt |
4263 |
Deepenhorn 8, 8a |
./. |
3904 |
Straßenfläche |
./. |
5772 |
Deepenhorn 1 Stadtteilschule Meiendorf |
- § 64 HBauO Neubau einer Mensa mit Ganztagesbetrieb (ca. 2013) – positive Stellungnahme im Zustimmungsverfahren - § 63 HBauO Abbruch einer 1-Feld-Sporthalle und Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und eines Klassen- und Verwaltungsneubaus (10.03.2014) – Erteilung einer planungsrechtlichen Befreiung, Versagung zweier bauordnungsrechtlichen Abweichungen - § 64 HBauO Neubau Einfeld-Sporthalle, 8 Klassen und Verwaltung (ca. 2016) – positive Stellungnahme im Zustimmungsverfahren |
Das Hamburgische Wassergesetzes sieht das Anlegen eines Grundbuchblattes für Gewässer oder Teile von Gewässern vor, ausgenommen solche im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Insbesondere wenn Erkenntnisse zum Verlauf verrohrter Gewässer nicht vorlagen ist das in der Praxis nicht durchgängig vollzogen.
Die Schutzbestimmungen und Duldungsverpflichtungen des Hamburgischen Wassergesetzes in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz bleiben vom Grundbucheintrag unberührt.
Nein
Die Eigentümer werden informiert sobald das Erfordernis weiterer Maßnahmen nach Abschluss des Gutachtens feststeht.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.