20-7187

Deepenhorngraben und Deepenhornteich Pflege und Kontrolle - Teil II Kleine Anfrage vom 07.03.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Drucksache 20 / 3337 wurde zu den Beschlüssen Drucksache 20 / 2225 und

20 / 2225.1 vom Bezirksamt Wandsbek Stellung genommen. Durch mehrere Anlässe haben sich weitere Fragen ergeben. Der Deepenhorngraben (GKZ 5956868) endet auf Flurstück 959 als offener Straßengraben und wird dann verrohrt zum Deepenhornteich geführt. Das Ende des Straßengrabens wurde teilweise mit Gartenabfällen gefüllt. Ein Beginn der Verrohrung ist nicht zu erkennen. Die Verrohrung des Depenhorngrabens führt über Privatgrundstücke (siehe Geo-Online Gewässernetz). U.a. auf dem Flurstück 4263 durch oder unter dem Gebäude, auf den Flurstücken 524, 2895 und 529 über die Grundstücke.

Mit der Antwort zur Drucksache 20-6170 wurde u.a. mitgeteilt:

Grundsätzlich ist derjenige für die Unterhaltung von Gewässern zuständig, auf dessen Grund das Gewässer verläuft. Für den Ablauf vom Deepenhorngraben zum Deepen-hornteich werden vertiefende Erkenntnisse aus der oben genannten Untersuchung erwartet. Abschließende Angaben sind derzeit nicht möglich.

Zur Frage 3 in Drucksache 20-6170 gab die Verwaltung folgende Antwort:

Über eine Information der Flurstückseigentümer soll anhand der Erkenntnisse aus der in der Vorbemerkung genannten Untersuchung entschieden werden.

In Drucksache 20-7072 hat die Verwaltung u.a. mitgeteilt:

In älteren Siedlungsgebieten ist der Verlauf von Entwässerungssystemen, die nicht zum Regensielnetz der Hamburger Stadtentwässerung gehören, nicht immer vollständig dokumentiert. Als Vorflut aus der Pusbackstraße wurde nach Recherchen vor Ort und Auswertung von Grundstückentwässerungsakten eine über ein Privatgrundstück verlaufende Gewässerverrohrung ausgemacht, die in den mit Gewässernamen Deepenhorngraben bezeichneten Straßengraben an der Meiendorfer Straße und von dort über weitere Privatgrundstücke Richtung Deepenhornteich entwässert (die Beschreibung aus der Drucksache 20-3337 wird hiermit insofern korrigiert, als dass nach damaligen Kenntnissen von einer Entwässerung über das Regenwassersiel im Nordlandweg ausgegangen wurde).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wurde in der Mitteilung zur Drucksache 20-7072 der Straßenname Meiendorfer Straße mit dem Straßennamen Meiendorfer Weg verwechselt, da der Deepenhorngraben an der Straße Meiendorfer Weg verläuft?
  1. Wurden die Grundstücksentwässerungsakten mit den betroffenen Flurstückeigentümern (siehe Drucksache 20-6170) bereits besprochen?
  1. Wo befinden sich die Grundstücksentwässerungsakten und wer kann diese einsehen?
  1. Werden die Grundstücksentwässerungsakten im Rahmen einer Bearbeitung eines Bauantrages in das Baugenehmigungsverfahren einbezogen?
  1. Wurden bereits Bauanträge auf den betroffenen Flurstücken (u.a. Flurstück 524, 2895, 529, 1892, 4263, 3904, 5772) eingereicht und genehmigt?
  1. Welche Eintragungen erfolgen in einem Grundbuch zur Sicherung einer über einem Privatgrundstück verlaufende Gewässerverrohrung im Rahmen der gesamtstädtischen Verantwortung?
  1. Wurde bereits nach Vorlage der Erkenntnisse zum Ablauf vom Deepenhorngraben zum Deepenhornteich (siehe Drucksache 20-7072) von der Verwaltung eine Entscheidung getroffen, wie die Information der Flurstückeigentümer erfolgen soll?
  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn nein, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
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