Dauerbaustelle Tonndorfer Hauptstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Eingabe (Drs. 22-0096)
Letzte Beratung: 07.11.2024 Ausschuss für Mobilität Ö 4.4.1
- Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
Die Verkehrskoordinierung der BVM betreut die Maßnahmen auf der Fahrbahn des dynamischen Koordinierungsnetzes, die Bezirksstraßen obliegen den bezirklichen Baustellenkoordinatoren.
Die Vielzahl der Maßnahmen beziehen sich auf die Stromnetz Hamburg GmbH sowie Glasfaser- und Telekommunikationsarbeiten.
Hintergrund sind ausgedehnte Quartiersmaßnahmen in dem Bereich der Tonndorfer Hauptstraße. Es werden sogenannte Ringumbildungsschritte durchgeführt. Daher ist die Ausführungsplanung von der elektrotechnischen Planung abhängig, was die Reihenfolge der Umsetzung bestimmt. Spezifische Informationen hierzu müssen über die BUKEA eingeholt werden.
Für die Glasfaser- und Telekommunikationsarbeiten bestehen Sonderrechte in Bezug auf deren Maßnahmenumsetzung nach dem Telekommunikationsgesetz, um einen schnellen Glasfaserausbau zu ermöglichen. Anträge für diese Arbeiten können de facto von dem zuständigen Bezirksamt nicht abgelehnt werden. Daher erfolgt bedauerlicherweise auch keine Koordination mit anderen Maßnahmen, wie sie üblicherweise federführend von der BVM, unter Beteiligung der Planer:innen jedes Realisierungsträgers, den Bezirklichen Koordinator:innen, der Polizei und dem ÖPNV umgesetzt wird.
Aufgrund der Kurzfristigkeit zwischen Planung und Umsetzung ist auch eine Mitverlegung durch andere Veranlasser (die deutlich längere Planungszeiten haben) nur sehr selten möglich.
Ebenso müssen Wege erneut aufgegraben werden, wenn Schäden an den Leitungen entdeckt wurden, die zu beheben sind.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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