Das Stop Projekt Stadtteile ohne Partnergewalt Steilshoop jetzt endlich in eine Regelfinanzierung überführen Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3170.1)
Letzte Beratung: 16.08.2021 Ausschuss für Soziales Ö 8.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zum o.a. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde verweist in diesem Zusammenhang auf ihre Stellungnahmen vom 21.02.2017 sowie vom 28.02.2020 im Hinblick auf die Auskunftsersuchen der BV Wandsbek, Drs. Nr. 20-3967 und BV Wandsbek, Drs. 21-1012 vom 20.02.2021, in denen sie die Bedeutung der gemeinwesenorientierten Ansätze der StoP-Projekte hervorgehoben hat.
Zu 2 a:
Die Sozialbehörde beteiligt sich auch in den Haushaltsjahren 2021/2022 an der Finanzierung des StoP-Projektes in Steilshoop jährlich mit einem zweckgebundenen Festbetrag in Höhe von 20.000 €. Dieses geschieht im Wege der Übertragung zur Fremdbewirtschaftung auf das Be-zirksamt Hamburg Wandsbek. Folglich liegt es in der Verantwortung des zuständigen Bezirk-samts Wandsbek zu entscheiden, wie der Festbetrag im Projekt zweckgebunden eingesetzt wird.
Überdies erfolgt eine Mitfinanzierung des StoP-Projektes in Steilshoop durch das zuständige Bezirksamt Hamburg Wandsbek:
Nach Auskunft des Bezirksamtes Wandsbek wurden aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung für das Jahr 2021 vorerst Mittel i.H.v. 17.309,38 € aus dem Quartiersfonds bezirkliche Stadtteil-arbeit bewilligt.
Die Fragen 2 b und 2c beziehen sich auf die Verwendung des bezirklichen Quartiersfonds. Zu diesen Fragestellungen bittet die Sozialbehörde, sich an das Bezirksamt zu wenden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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