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Containerstandort Tempelhofer Ring 16d (Antrag zu Drs-Nr. 21-8466) Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.04.2024 (Drs. 21-8718.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 13.11.2024 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 7.4

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

  1. Die Einrichtung eines dauerhaften Containerstandortes im Tempelhofer Ring 16 d als dauerhaften Ersatzstandplatz für den künftig wegfallenden Depotcontainerstandort in der Charlottenburger Straße wird abgelehnt.
  2. Das Bezirksamt prüft den bereits vorgeschlagenen temporären Containerstandort gegenüber dem jetzigen Standort erneut unter den in der Begründung aufgeführten Aspekten.
  3. Als endgültiger Ersatzstandort wird die Charlottenburger Straße auf Höhe Haus Nr. 57 festgelegt, da die Baumaßnahme der Tankstelle zwischenzeitlich abgeschlossen ist

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die SRH hatte am 13.05.2024 einen Ortstermin mit dem Bezirksamt Wandsbek und dem zu-ständigen Polizeikommissariat in der Charlottenburger Straße am Einkaufszentrum. Der dort vorgeschlagene Ersatzstandplatz vom Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek wurde von den o.a. Stellen noch einmal geprüft und von allen für nicht nutzbar entschieden.

 

Die Gründe sind:

 

  • Nach nochmaliger Überprüfung der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Raum wurde festgestellt, dass sich der vorgeschlagene Depotcontainerstandort überwiegend auf Privatgrund befinden würde. Die Grundstücksgrenze endet nicht, wie offensichtlich vermutet, an der „Mauer“, sondern verläuft im Bereich des Gehwegs, sodass hier bei Aufstellung der Depotcontainer nur noch eine verfügbare Gehwegbreite von ca. 1 m vorhanden wäre. Damit wäre ein gefahrloser Begegnungsverkehr für mobilitätseingeschränkte Personen und Personen mit Kinderwagen nicht mehr gegeben.
  • In dem Bereich des Straßenabschnittes, an welchem der Ersatzstandplatz errichtet werden sollte, besteht ein absolutes Halteverbot.

 

Danach wurde am Platz in der Charlottenburger Straße 57 geprüft, ob die Baumaßnahme tat-sächlich beendet ist. Leider ist dies noch nicht der Fall. Solange die Baumaßnahmen nicht beendet sind, wird die SRH keinen Antrag für einen zusätzlichen Depotcontainer-Standplatz an die Fachämter stellen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

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