Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße Auskunftsersuchen vom 30.04.2025
Zeitgleich mit der Planung der Clearingstelle zur Erstversorgung an der Tonndorfer Hauptstraße 112 im Jahr 2023 fand am 16. Februar 2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Stimmung unter den Teilnehmenden wurde während und nach der Veranstaltung als verhalten bis ablehnend wahrgenommen.
Ursprünglich war eine Nutzungsdauer der Einrichtung von zwei Jahren vorgesehen. Die damalige Staatsrätin betonte insbesondere die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) aus der Ukraine (Drucksache 21-6420). Zwei Jahre später wird die Einrichtung nun um weitere fünf Jahre verlängert – diesmal ohne Bürgerinformationsveranstaltung, ohne Informationsflyer und ohne jegliche Erwähnung der besonderen Situation ukrainischer Minderjähriger.
Stattdessen verweist die diesbezügliche Mitteilung der Behörde auf eine verschlechterte oder unklare Lage in den Hauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien und Marokko. In Syrien und Afghanistan gelten die Bürgerkriege allerdings als beendet. Mehrfach reiste bereits die Außenministerin Annalena Baerbock nach Syrien – ein diplomatischer Besuch, der für eine gewisse Entspannung der Lage spricht. Auch in Marokko gibt es derzeit keine Hinweise auf besondere Unruhen. Dies deckt sich mit der Anerkennungsquote für Asylanträge marokkanischer Staatsangehöriger, welche 2023 bei nur rund 5 % lag.
Dies vorausgeschickt fragen wir:
Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 19.08.2025
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Eine Informationsveranstaltung zu den Hintergründen der Einrichtung erfolgte bei ihrer Eröffnung im Jahr 2023. Mit Bevorstehen der Verlängerung fand am 21. Januar 2025 mit den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung eine Vorabstimmung und darauffolgend ein gemeinsamer Termin vor Ort in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße statt. Im Anschluss erhielt die Bezirksversammlung Wandsbek das Schreiben zur Verlängerung der Einrichtung gem. § 28 BezVG. Der nachbarschaftliche Kontakt zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern und der Einrichtung ist gut. Anfängliche Probleme mit der Lautstärke sind ausgeräumt und es gibt regelmäßige Besuche der Nachbarschaft in der Einrichtung. Neben dem direkten Kontakt mit der Einrichtung haben die Anwohner die Gelegenheit im Rahmen des jährlichen Sommerfestes sich entsprechend zu informieren.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
In 2023 und 2024 wurden keine unbegleiteten minderjährigen Ausländer aus der Ukraine in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße betreut. Derzeit (Stichtag 12.08.2025) sind in der Einrichtung <4[1]unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine untergebracht.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
In 2023 wurde keine und in 2024 fünf Vermisstenanzeigen gestellt (Statistische Erhebung über Meldung BV „besonderes Vorkommnis“). Die öffentliche Suche über eine Woche hinaus hat bei zwei von fünf als vermisst gemeldeten Personen stattgefunden.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Staatsangehörigkeit |
Anzahl zum Stichtag 12.05.2025 |
Afghanistan |
4 |
Syrien |
13 |
Somalia |
4 |
Ukraine |
jeweils < 4 * |
Ägypten, Algerien, Benin, Guinea |
jeweils < 4 * |
Gesamt |
27 |
* Bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl an Personen betreffen (kleiner als vier), ist von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen, etwa durch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Freunde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausverwaltung, Betreuerinnen und Betreuer, sodass es sich dann nicht mehr um anonyme Daten, sondern um personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise vorliegend um Sozialdaten handelt (vergleiche § 35 Sozialgesetzbuch SGB I, § 67 Absatz 2 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII). Für die Übermittlung von Sozialdaten gibt es keine gesetzliche Befugnis aus den §§ 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII und 67 fortfolgende SGB X, und eine Einwilligung der betroffenen Personen nach Artikel 6 Absatz 1 littera a DSGVO liegt nicht vor.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Die erfragten Daten werden zentral nicht erfasst.
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):
Die Inbetriebnahme der Einrichtung erfolgte in 2023, siehe Drs. 21-6420. Im Übrigen siehe die Antwort zu 4.
keine Anlage/n
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