22-1466.1

Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße Auskunftsersuchen vom 30.04.2025

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Zeitgleich mit der Planung der Clearingstelle zur Erstversorgung an der Tonndorfer Hauptstraße 112 im Jahr 2023 fand am 16. Februar 2023 eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Die Stimmung unter den Teilnehmenden wurde während und nach der Veranstaltung als verhalten bis ablehnend wahrgenommen.

Ursprünglich war eine Nutzungsdauer der Einrichtung von zwei Jahren vorgesehen. Die damalige Staatsrätin betonte insbesondere die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) aus der Ukraine (Drucksache 21-6420). Zwei Jahre später wird die Einrichtung nun um weitere fünf Jahre verlängert diesmal ohne Bürgerinformationsveranstaltung, ohne Informationsflyer und ohne jegliche Erwähnung der besonderen Situation ukrainischer Minderjähriger.

Stattdessen verweist die diesbezügliche Mitteilung der Behörde auf eine verschlechterte oder unklare Lage in den Hauptherkunftsländern Afghanistan, Syrien und Marokko. In Syrien und Afghanistan gelten die Bürgerkriege allerdings als beendet. Mehrfach reiste bereits die Außenministerin Annalena Baerbock nach Syrien ein diplomatischer Besuch, der für eine gewisse Entspannung der Lage spricht. Auch in Marokko gibt es derzeit keine Hinweise auf besondere Unruhen. Dies deckt sich mit der Anerkennungsquote für Asylanträge marokkanischer Staatsangehöriger, welche 2023 bei nur rund 5% lag.

Dies vorausgeschickt fragen wir:

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) antwortet wie folgt: 19.08.2025

  1. Warum wurde keine Bürgerinformationsveranstaltung für die Verlängerung der Clearingstelle durchgeführt?
  1. Wie wurden die Anwohner über die Verlängerung der Einrichtung informiert?
  1. Welche und wie viele Anwohner wurden informiert? Bitte die Straßen mit Hausnummern angeben.

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Eine Informationsveranstaltung zu den Hintergründen der Einrichtung erfolgte bei ihrer Eröffnung im Jahr 2023. Mit Bevorstehen der Verlängerung fand am 21. Januar 2025 mit den Fraktionsvorsitzenden der Bezirksversammlung eine Vorabstimmung und darauffolgend ein gemeinsamer Termin vor Ort in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße statt. Im Anschluss erhielt die Bezirksversammlung Wandsbek das Schreiben zur Verlängerung der Einrichtung gem. § 28 BezVG. Der nachbarschaftliche Kontakt zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern und der Einrichtung ist gut. Anfängliche Probleme mit der Lautstärke sind ausgeräumt und es gibt regelmäßige Besuche der Nachbarschaft in der Einrichtung. Neben dem direkten Kontakt mit der Einrichtung haben die Anwohner die Gelegenheit im Rahmen des jährlichen Sommerfestes sich entsprechend zu informieren.

  1. Wie viele UMA aus der Ukraine wurden in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße in den Jahren 2023 und 2024 betreut? Wie viele UMA aus der Ukraine werden aktuell dort betreut?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

In 2023 und 2024 wurden keine unbegleiteten minderjährigen Ausländer aus der Ukraine in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße betreut. Derzeit (Stichtag 12.08.2025) sind in der Einrichtung <4[1]unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine untergebracht.

  1. Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/17536 wurde von dem Hamburger Senat mitgeteilt, dass im Jahr 2024 für unbegleitete minderjährige Ausländer insgesamt 106 Vermisstenanzeigen gestellt wurden. Wie viele Vermisstenanzeigen wurden für die Bewohner der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße 112 in den Jahren 2023 und 2024 jeweils gestellt?
  1. Wie viele dieser Vermissten UMA aus der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße wurden länger als eine Woche öffentlich gesucht? Wie viele dieser Personen gelten weiterhin als vermisst?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

In 2023 wurde keine und in 2024 fünf Vermisstenanzeigen gestellt (Statistische Erhebung über Meldung BV „besonderes Vorkommnis“). Die öffentliche Suche über eine Woche hinaus hat bei zwei von fünf als vermisst gemeldeten Personen stattgefunden.

  1. Wie hoch ist die aktuelle Belegung in der Clearingstelle Tonndorfer Hauptstraße 112 (bitte nach Herkunftsländern bzw. Staatsangehörigkeiten gliedern)?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Staatsangehörigkeit

Anzahl zum Stichtag 12.05.2025

Afghanistan

4

Syrien

13

Somalia

4

Ukraine

jeweils < 4 *

Ägypten, Algerien, Benin, Guinea

jeweils < 4 *

Gesamt

27

* Bei statistischen Werten, die nur eine sehr geringe Anzahl an Personen betreffen (kleiner als vier), ist von einer Identifizierbarkeit der Personen auszugehen, etwa durch Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Freunde, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausverwaltung, Betreuerinnen und Betreuer, sodass es sich dann nicht mehr um anonyme Daten, sondern um personenbezogene Daten im Sinne von Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehungsweise vorliegend um Sozialdaten handelt (vergleiche § 35 Sozialgesetzbuch SGB I, § 67 Absatz 2 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 61 Absatz 1 Satz 1 SGB VIII). Für die Übermittlung von Sozialdaten gibt es keine gesetzliche Befugnis aus den §§ 35 SGB I, 61 fortfolgende SGB VIII und 67 fortfolgende SGB X, und eine Einwilligung der betroffenen Personen nach Artikel 6 Absatz 1 littera a DSGVO liegt nicht vor.

  1. Gibt es derzeit Abweichungen zwischen der Staatsangehörigkeit und dem Herkunftsland (Schlagwort Einreise aus einem Drittstaat) unter den Bewohnern (falls ja, bitte Anzahl unter Nennung der jeweiligen Staatsangehörigkeit und dem Herkunftsland darstellen)?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Die erfragten Daten werden zentral nicht erfasst.

  1. Wie hat sich die Anzahl an Unterbringungen von UMA aus der Ukraine in der Clearingstelle zur Erstversorgung an der Tonndorfer Hauptstraße 112 seit Februar 2022 monatlich entwickelt?

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB):

Die Inbetriebnahme der Einrichtung erfolgte in 2023, siehe Drs. 21-6420. Im Übrigen siehe die Antwort zu 4.

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Tonndorfer Hauptstraße

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