21-3534

Butterbauernstieg - Fertigstellung der Außenanlagen/Wegeführung (bez. Drs. 21-3004) Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.05.2021 (Drs. 21-3226)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2021
19.08.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung wird gebeten, der Petentin bzw. dem Petenten zu antworten und den Regionalausschuss Alstertal nachrichtlich zu informieren.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Vorbemerkung:

 

Die Erschließungsarbeiten für das Gebiet Butterbauernstieg sollten ursprünglich bis zum Jahresende 2020 fertiggestellt werden. Durch Verzögerungen im Bauablauf konnten vorbereitende Arbeiten für den Asphalteinbau nicht rechtzeitig fertiggestellt werden, sodass der Asphalteinbau selbst nicht mehr wie geplant zum Ende des Jahres umgesetzt werden konnte. Um einen qualitativ hochwertigen Asphalt zu gewährleisten, sind beim Einbau trockenes Wetter und milde Temperaturen erforderlich. Aufgrund der Witterung in den folgenden 5 Monaten wollte die beauftragte Firma keine Verantwortung für den Asphalteinbau unter den Bedingungen übernehmen, sodass sich die Fertigstellung witterungsbedingt immer weiter verzögert hat. Die Arbeiten konnten dann nach Abstimmung freier Ressourcen und möglicher Baufenstern an der Hauptverkehrsstraße Ende Mai durchgeführt werden. Auch hier gab es erneut witterungsbedingte Verzögerungen, sodass weitere Asphaltierungsarbeiten erst im Juni erfolgen konnten. Die komplette Fertigstellung der Arbeiten erfolgt bis Ende Juni.

 

Zu 1.: Die provisorische Wegeführung musste dementsprechend witterungsbedingt länger aufrechterhalten bleiben, wurde inzwischen aber zurückgebaut.

 

Zu 2.: Der Parkplatz auf der östlich gelegenen Grünfläche ist nur ein Provisorium für die Bauphase gewesen. Die Flächenbefestigung ist zurückgebaut worden, damit anschließend wieder eine Grünfläche hergerichtet werden kann. Im Bebauungsplan ist dieser Bereich als private Grün-, Spiel- und Bewegungsfläche ausgewiesen. Einparken vor abgesenkten Bordsteinen und Fußgängerquerungen ist nicht gestattet. Nach Widmung der Straße kann die Polizei hier verkehrswidriges Verhalten ahnden.

 

Zu 3.: Der Graben ist inzwischen auch endgültig hergestellt worden. Als Absperrelemente gegen Parken oder Befahren der Böschungsflächen sind Eichenspaltpfähle aufgestellt worden. Weitere Absturzsicherungen sind nicht erforderlich und vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Keine Anlage/n