Bushaltestelle Schweriner Straße (stadtauswärts) Wasseransammlungen Einstimmiger Beschluss der Bezirksversammlung am 02.02.2023 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat am 02.02.2023 mit der
Drucksache 21-6462.1 folgenden einstimmigen Beschluss gefasst:
Über die Ergebnisse ist der Regionalausschuss Rahlstedt zeitnah zu informieren.
Der Sachverhalt:
„Die Bushaltestelle Schweriner Straße (stadtauswärts) beginnt an der Ausfahrt der Remstedtstraße. Es schließt sich die markierte Überquerung der Radfahrer an.
Danach erfolgt die eigentliche Überquerung der Fußgänger. Eine Trumme (Abwassersiel) befindet sich ca. 10 m nach der Ausfahrt der Remstedtstraße.
Das Regenwasser sammelt sich an der Überquerung der Radfahrer in einer Vertiefung. Von der Vertiefung kann das Wasser weder zur Trumme fließen noch in die andere Richtung, in die Remstedtstraße. Die Höhenunterschiede jeweils sind zu hoch. Bereits bei geringen Niederschlägen sammelt sich das Wasser (Bildung einer Pfütze) in der Vertiefung.
Die normalen Fahrzeuge auf der Fahrbahn (stadtauswärts) kommen nur bei heftigen Regen oder Starkregen mit der Wasseransammlung in der Vertiefung in Berührung.
Durch das aufspritzende Wasser werden die wartenden Fußgänger und Radfahrer nass gespritzt. Bei geringen Regen sammelt sich ebenfalls das Wasser in der Vertiefung. In diesem Fall werden die Fußgänger und Radfahrer „nur“ von den einfahrenden Bussen nass gespritzt.“
Der Sachverhalt besteht weiterhin und das Bezirksamt Wandsbek und die Fachbehörde haben bisher keine Stellungnahme abgegeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 21.03.2024
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.06.2024
Vorbemerkung des Bezirksamt Wandsbek:
Es handelt sich entgegen der Annahme der BVM nicht um eine Maßnahme, die im Rahmen der Unterhaltung erfolgen kann. Für die Beseitigung der Schäden muss die Betonfläche saniert werden. Das Bezirksamt führt auf Hauptverkehrsstraßen Unterhaltungsmaßnahmen in einem Umfang von bis 25.000€ (Abrufauftrag aus dem Rahmenvertrag) aus. Dieser Umfang wird hier überschritten. Das Bezirksamt steht seit Februar 2023 in Kontakt zum LSBG und wird weiterhin versuchen, die zuständige Fachbehörde zu veranlassen, den Mangel möglichst zeitnah zu beheben.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für die Beseitigung dieses Mangels ist das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen seiner Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten zuständig.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erlangte im Rahmen der Befassung mit Vorgänger-Drucksache 21-6462.1 vom 2. Februar 2023 Kenntnis über diesen Mangel. Zu der Drucksache wurde von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende am 5. April 2023 eine Stellungnahme übersandt. Ansonsten wurde der LSBG nicht informiert.
Der LSBG wird über einzelne, von den Bezirksämtern im Rahmen der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten zu beseitigenden Mängeln, nicht regelhaft informiert, auch nicht an Hauptverkehrsstraßen. Eine Information an den LSBG erfolgt als Erhaltungsbedarfsmeldung erst dann, wenn die zur Beseitigung eines Mangels an einer Hauptverkehrsstraße notwendigen Maß-nahmen über die Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten des jeweiligen Bezirksamts hinaus gehen.
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Siehe Antwort zu Frage 4.
keine Anlage/n