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Bramfelder Sportverein: Neubauvorhaben Kleine Anfrage vom 03.01.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Mitgliederzeitung vom Bramfelder Sportverein ist zu entnehmen, dass ein Neubau eines Vereinshauses in der Ellernreihe geplant ist. Es soll eine neue Sporthalle mit Studentenwohnungen entstehen. Bramfeld und die angrenzenden Stadtteile wachsen, daher muss auch die Sportinfrastruktur wachsen. Mit Drucksache 21-0368.1 teilt die Verwaltung mit, dass die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen sind. Es handelt sich hierbei um die vom BSV für den Neubau vorgesehene Fläche. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob es rechtlich möglich ist auf Sportflächen Studentenwohnungen zu bauen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wir folgt:            14.01.2020

 

1.)    Im welchem Verwaltungsvermögen befindet sich die Sportanlage in der Ellernreihe 88 und durch wen wird diese unterhalten?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Sportanlage befindet sich im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Wandsbek und wird auch von dort unterhalten.

 

 

2.)    Wann und wie wurde das Bezirksamt Wandsbek über den geplanten Neubau des Bramfelder Sportvereins in der Ellernreihe informiert?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Am 30.11.2018 gab es eine Einladung des BSV zu einem Informationsgespräch, hierzu wurden auch Vertreter der Politik und des Bezirksamtes eingeladen.

Der BSV präsentierte dort die Absichten des Vereins auf einem Teilstück der Sportanlage Ellernreihe, die jetzt als Trainings- und Aufwärmplatz genutzt wird, ein Sportzentrum mit ggf. Wohnungen für Azubi und Studenten zu errichten.

 

 

3.)    Wie bewertet das Bezirksamt Wandsbek den geplanten Neubau des BSV aus sport- und baufachlicher Sicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt hat die Überlegungen des Sportvereines zur Kenntnis genommen. Im Übrigen liegt ein baurechtlicher Antrag nicht vor. Eine baurechtliche Bewertung muss ggf. einem künftigen Verfahren vorbehalten bleiben.

 

 

4.)    Ist das Bauvorhaben aus der Sicht des Bezirksamtes Wandsbek rechtlich umsetzbar? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Was ist dazu notwendig, dass das Bauvorhaben rechtliche doch umsetzbar ist?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

5.)    Welche Anmerkungen hat das Bezirksamt Wandsbek dem BSV zu dem Vorhaben mitgeteilt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Abteilung Sport teilte dem BSV mit, dass eine baurechtliche Prüfung erforderlich wäre.

 

 

6.)    Ist es aus der Sicht des Bezirksamtes Wandsbek möglich auf dem Grundstück des BSV in der Ellernreihe ohne Übertragung der Flächen Studentenwohnungen zu errichten? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Antwort zu Frage 3.

 

 

7.)    Welche Anmerkungen hat das Bezirksamt Wandsbek dem BSV zu dem Vorhaben noch mitgeteilt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Keine weiteren, da es sich um einen informellen Austausch gehandelt hat.

 

 

8.)    Seit wann ist dem Bezirksamt Wandsbek bekannt, dass die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche für den U-Bahn-Bau vorgesehen sind?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Seit August 2019.

 

 

9.)    Hat das Bezirksamt Wandsbek oder andere Dienststellen den BSV darüber unterrichtet, dass die derzeit durch den Bramfelder SV nicht genutzten Flächen nördlich des Kunstrasenplatzes ab ca. 2022 für mehrere Jahre als Baustelleneinrichtungsfläche vorgesehen sind?

  1. Wenn ja, wann?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Seit August 2019.

 

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n