Bramfelder Dorfpassage: Verschleppt die Verwaltung den Kauf?
Mit Drucksache 21-0056.1 teilt die Verwaltung mit, dass bei der Bramfelder Dorfpassage bislang kein Übereinkommen über sämtliche Vertragsmodalitäten erzielt wurde, sodass noch keine Grundstücke erstanden wurden.
Eine Nachfrage bei einem der beiden Eigentümer ergab, dass vor einigen Wochen die Verwaltung mit neuen Themen an die Eigentümer herangetreten ist, die dem Eigentümer bislang nicht bekannt waren und nun erneut von der Verwaltung geprüft werden. Eine abschließende Prüfung durch die Verwaltung stehe noch aus.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Stellungnahme der Finanzbehörde 11.10.2019
1.) Mit welchen neuen Themen ist die Verwaltung an die Eigentümer herangetreten und wieso?
2.) Wieso wurden diese Themen erst so spät mitgeteilt?
3.) Hätte ohne diese Themen ein Kauf erfolgen können?
Zu 1. bis 3.:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) steht als Teil der Verwaltung in Kontakt mit den Eigentümern bzgl. eines Flächenankaufs. Die FHH ist dabei, eine Lösung für die offenen Vertragsmodalitäten zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wurden keine neuen Themen bei dem Eigentümer platziert.
4.) Welche Prüfungen stehen von der Verwaltung noch aus?
5.) Wann sollen die o.g. Prüfungen der Verwaltung abgeschlossen sein?
6.) Wann rechnet die Verwaltung mit einem Kauf der Grundstücke?
7.) Warum konnte der Kauf aus der Sicht der Verwaltung immer noch nicht abgeschlossen werden?
Zu 4. bis 7.:
Eine Einigung bzgl. der von den Eigentümern geforderten Grunddienstbarkeiten steht weiterhin aus (siehe Drs. 20/7049). Die Beteiligten befinden sich weiterhin im engen Austausch, wie die technischen Anlagen im öffentlichen Grund gesichert werden können. Ein Ankauf der Grundstücke erfolgt nach Einigung.
8.) Wann und durch wen wurde die Verwaltung beauftragt die Grundstücke zu erstehen?
Zu 8.:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wurde am 29. Dezember 2017 und 1. Februar 2018 mit dem Flächenankauf beauftragt. Im Übrigen siehe Drs. 20/7049.
keine Anlage/n
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